Gefahrenverhütungsschau
Verfasst: Mo 18.08.2003 14:40
von Klaus Seubert
Hallo Kollegen,
welche Regelung für eine Gefahrenverhütungsschau gilt in Bayern?
Viele Grüsse
Klaus
Re
Verfasst: Di 19.08.2003 12:02
von Rupp
Hallo Herr Seubert,
ich kenne die örtliche Regelung in Bayern nicht. Wenn Sie
mit der Gefahrenverhütungsschau die Brandverhütungsschau meinen, wenden Sie sich an die zuständige Behörde
1. in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr deren Leiter,
2. in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr, die ein eigenes Bauaufsichtsamt haben, der Ortsbrandmeister,
3. in den Landkreisen der Kreisbrandinspektor
die Berufsfeuerwehr
i.d.R. gilt:
Die Brandverhütungsschau ist in der Regel alle fünf Jahre durchzuführen; unberührt bleiben die in anderen Vorschriften besonders bestimmten Überprüfungszeiträume. Der Zeitabstand kann in baulichen Anlagen, die in überdurchschnittlichem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind, bis auf ein Jahr vermindert werden; diese Objekte sind von der für die Brandverhütungsschau zuständigen Behörde besonders zu erfassen
Re
Verfasst: Di 19.08.2003 14:42
von Klaus Seubert
Hallo Hr. Rupp,
ich danke für die schnelle Antwort, damit komme ich schon mal weiter.
Viele Grüsse aus München
Klaus