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Zusammenlagerungsverbot
Verfasst: Do 14.08.2003 15:42
von Martin
Hallo@all!!!
Ich bin frischgebackener BSB und gerade auf dieses Forum
gestoßen. Mein Kompliment! Ich hab hier schon viele interessante
Dinge gelessen und finde diese Seiten wirklich sehr gut!
Meine Frage:
Ich habe bei meinem ersten Rundgang durch unser Lager festgestellt,
daß hier Waren zusammenlagern die so nicht zusammenpassen
(Papier & Lacke).
Meines Wissens gibt es eine Verordnung über ein "Zusammenlagerungs-
verbot" oder ähnlich.
Wo bekomme ich das her oder anders gefragt
Wie kann ich argumentieren (mit welchen Grundlagen) das diese Lagergüter zukünftig getrennt gelagert werden müßen?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
Schönen Gruß
Martin
Frischgebackener BSB
Verfasst: Sa 16.08.2003 23:35
von Mehler
Hallo Kollege,
Zusammenlagerungsverbot ? Kann ich nichts mit anfangen! Eins steht fest!
Brennbare Stoffe mit brandfördernden oder hochentzündlichen Stoffen gehören nicht zusammen. Sie müssen getrennt gelagert werden!
Bei meinen Brandschutzunterweisungen weise ich dringend darauf hin, das dies eingehalten wird. (Praktische Beispiele in meinen Unterweisungen bestätigen das)
Wenn Sie weitere Fragen haben mailen Sie mir bitte oder rufen Sie an.
05121/924541
0171/7562157
Gruß aus Hildesheim
Norbert Mehler
Zusammenlagerungsverbot
Verfasst: Mo 18.08.2003 9:23
von Hegenberg
Hallo Martin!
Du hast recht, es gibt eine solche Verordnung.
In der " Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen "
( Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ) ist solches geregelt.
Ich habe dir einen Link kopiert wo du in Tabellenform alles erklärt bekommst. Ich denke die Symbole kennst du.
Alles klar?
Gruß aus Hoya,
Martin Hegenberg
Verfasst: Mo 18.08.2003 9:59
von Martin
Hallo und danke für die beiden Antworten!
Martin, kann es sein, dass das mit dem Link nicht ganz
geklappt hat!?
Ich kann nichts finden!
Schönen Gruß
Martin
Zusammenlagerungsverbot
Verfasst: Mo 18.08.2003 10:16
von Hegenberg
Zusammenlagerungsverbot
Verfasst: Mo 18.08.2003 17:24
von Wiemann
Hallo Martin,
ich kann Dir eine ziemlich ausführliche Zusammenlagerungstabelle des VCI zukommen lassen. Diese ist unterteilt in:
1. Zusammenlagerung grundsätzlich erlaubt
2. Separatlagerung erforderlich und
3. Zusammenalgerung nur eingeschränkt erlaubt mit den entsprechenden Einschränkungen
Leider ist keine Email

in Deinem Profil angegeben. Wenn Du die Emailadresse nachlieferst

, sende ich Dir die Tabelle.
Gruß
Uwe
Verfasst: Mi 27.08.2003 10:43
von Ringwald
Hallo Uwe,
die Tabelle des VCI würde mich auch interessieren. Könntest du mir diese zukommen lassen ?
E-Mail:
m.ringwald@bfb-ringwald.de
Wäre echt super
Danke
Hallo
Verfasst: Di 02.09.2003 19:43
von Huter
Hallo Uwe ...
Bei uns wird grade heftigst um- und angebaut . Unter anderem sollen Räumlichkeiten zum lagern unserer Wasser- ZusatzChemie entstehen .
Bei den Planungen dazu währe mir so eine Tabelle mit sicherheit Hilfreich .
Könntest du se mir auch bitte zuschicken ?
Qax1@qax1.de
MfG@ Stefan Huter
Verfasst: Fr 12.09.2003 16:28
von Kreißl-Heyduck
Hallo Uwe!
Auch ich reihe mich in die ewige Liste derjenigen ein, die gerne die liste hätten...
<v.kreissl@web.de>
Danke&Grüße, Valery
Verfasst: Di 23.09.2003 16:40
von Rupp
Wer hat diese oben genannte Liste denn erstellt?
Verfasst: Di 23.09.2003 17:36
von Hegenberg
Hallo Ralf!
Sie ist vom VCI allerdings ohne Angaben rechtlicher Grundlagen.
Habe sie für unsere Zwecke so übernommen wg. der Übersichtlichkeit und da die Zusammenhänge logisch und in sich sehr schlüssig sind.
In den Erläuterungen werden die angewandten Vorschriften beispielhaft angegeben.
Willst du auch so eine Liste?
Gruß,
Martin
Verfasst: Mi 24.09.2003 8:51
von Falk_HL
Hallo Herr Hegenberg,
Ihre Liste würde mich sehr interessieren, es wäre sehr schön, wenn Sie mir die Liste zukommen lassen könnten?.
Vielen Dank schon mal!

Verfasst: Mi 24.09.2003 10:19
von Rupp
Danke Martin, hab mir die Liste bereits von Michael zumailen lassen. Ich frage nur deshalb weil ich diese
http://hera.mni.fh-giessen.de/~hg6700/AB/sichinfo.htm hier im Labor angebracht habe. Da ist man jetzt in heller Aufregung und frägt ob das wirklich auch für sie gilt!
Ich denke:
Im Labor wird nur der Tagesbedarf gelagert. Die Liste gilt für Lagerstätten. ist das korrekt?
Verfasst: Fr 26.09.2003 10:38
von Hegenberg
Das ist es, aber auch für den Tagesbedarf im Labor würde ich die Vorgaben stets im Hinterkopf behalten wg. Stoffen die mit recht unangenehmen Eigenschaften ausgestattet sind...
Aber da seid ihr die Experten.
Gruß und schönes Wochenende,
Martin