Brandschutztür aufkeilen - Personelle Kompensation
Verfasst: So 24.01.2016 19:49
Hallo!
Ich habe eine Frage zu brandschutztechnischen Einrichtungen für folgende Situation:
Durch eine Brandschutztür soll eine Leitung verlegt werden. Oder anderes Beispiel, die Türen werden mit Holzkeilen aufgekeilt. Es handelt sich hierbei um eine Versammlungsstätte.
An sich ist dies ja nicht möglich, da die Funktion (Schließen) der Brandschutztür beeinträchtigt wird. Ist es möglich die Tür zu verkeilen bzw. Leitungen durch die Tür zu legen, wenn man eine Person (z.B. Sicherheitsdienst) dauerhaft dafür abstellt und diese im Brandfall die Keile bzw. die Leitung entfernt? Meiner Einschätzung nach ist eine personelle Kompensationsmaßnahme nicht tragbar.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die eine personelle Kompensationsmaßnahme ermöglicht bzw. verbietet?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Florian Appelt
Ich habe eine Frage zu brandschutztechnischen Einrichtungen für folgende Situation:
Durch eine Brandschutztür soll eine Leitung verlegt werden. Oder anderes Beispiel, die Türen werden mit Holzkeilen aufgekeilt. Es handelt sich hierbei um eine Versammlungsstätte.
An sich ist dies ja nicht möglich, da die Funktion (Schließen) der Brandschutztür beeinträchtigt wird. Ist es möglich die Tür zu verkeilen bzw. Leitungen durch die Tür zu legen, wenn man eine Person (z.B. Sicherheitsdienst) dauerhaft dafür abstellt und diese im Brandfall die Keile bzw. die Leitung entfernt? Meiner Einschätzung nach ist eine personelle Kompensationsmaßnahme nicht tragbar.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die eine personelle Kompensationsmaßnahme ermöglicht bzw. verbietet?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Florian Appelt