Zuordnung von Brandschutzhelfer/innen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Uwe Beek
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Zuordnung von Brandschutzhelfer/innen

Beitragvon Uwe Beek » Mo 11.01.2016 12:35

In der Bestellurkunde der geschulten Brandschutzhelfer/innen soll eine Zuordnung z. B. mit folgendem Text:
"Die/Der Brandschutzhelfer/in ist direkt dem Brandschutzbeauftragten XXX unterstellt"
eingebracht werden.
a.) Ist das rechtlich korrekt?
b.) Ist die Zuordnung überhaupt erforderlich?

brandschutz-dutz

Re: Zuordnung von Brandschutzhelfer/innen

Beitragvon brandschutz-dutz » Fr 15.01.2016 8:05

Moin Herr Beek,

die Bestellung kann auch formlos - mündlich erfolgen.

Schriftlich ist es natürlich eine Sache, die auf einem schönen Papier, eine gewisse Wertigkeit bekommt.
(Motivation :-) )

Die Zuordnung zum BSB kann sinnvoll sein, wenn die Unternehmensgröße eine solche Untergliederung erforderlich macht.

Rechtlich sehe ich keine Probleme, die Bestellung ist ohne Übertragung von Verantwortung, die Aufgabe ist der des medizinischen Ersthelfers gleichzusehen.


Beste Grüße

Jörn Dutz