ich bin neu hier im Forum und seit einem halben Jahr Brandschutzbeauftragter.
Bei der Berechnung der Feuerlöscher stoplere ich regelmässig über:
5.2.1 Grundausstattung mit Feuerlöschern für alle Arbeitsstätten
(1) In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln.
In Büroräumen habe ich nur Brandklasse A am liebsten würde ich nur Wasserlöscher mit wässriger Lösung verwenden. Die ASR sagt aber A und B, das heißt ich müsste Schaum nehmen.
Im Anhang der ASR 2.2 Beispiel 4 werden auch nur Löscher der Klasse A verwendet.
Wer kann mir helfen meine Verwirrung zu beseitigen?