ASR 2.2

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
mitsch

ASR 2.2

Beitragvon mitsch » Di 01.12.2015 14:49

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und seit einem halben Jahr Brandschutzbeauftragter.

Bei der Berechnung der Feuerlöscher stoplere ich regelmässig über:
5.2.1 Grundausstattung mit Feuerlöschern für alle Arbeitsstätten

(1) In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln.


In Büroräumen habe ich nur Brandklasse A am liebsten würde ich nur Wasserlöscher mit wässriger Lösung verwenden. Die ASR sagt aber A und B, das heißt ich müsste Schaum nehmen.

Im Anhang der ASR 2.2 Beispiel 4 werden auch nur Löscher der Klasse A verwendet. :???:

Wer kann mir helfen meine Verwirrung zu beseitigen?

clammer
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Re: ASR 2.2

Beitragvon clammer » Di 01.12.2015 18:23

Hallo,

hier handelt es sich um ein Missverständnis. Gemäß Tabelle 2 können nur Feuerlöscher, die (auch) für die Brandklassen A oder B geeignet sind, auf das erforderliche Löschvermögen angerechnet werden. D. h. Feuerlöscher, die nur für die Brandklassen C, D oder F geeignet sind, zählen nicht zum Grundschutz.

Gruß
C. Lammer

mitsch

Re: ASR 2.2

Beitragvon mitsch » Mi 02.12.2015 9:02

Hallo,

vielen Dank für die Info. So habe ich es auch interpretiert.

Viele Grüße

Michael Schreyer