ich bin gerade dabei unsere Brandschutzordnung neu zu Verfassen da diese 11 Jahre alt ist und inzwischen neue Gebäude dazu gekommen sind usw.
Meine Frage dazu:
Gibt's in zwischen eine einheitliche Regelung oder Meinung wie man Brennende Personen Löschen soll?
Mir ist bewusst das es in der Vergangenheit immer ein Kontrovers Diskutiertes Thema war.

Meine Idee würde so aussehen:
Brennende Personen nicht weglaufen lassen, sondern notfalls mit Gewalt zu Fall bringen. Die Person wenn möglich mit Löschdecken, Decken, Mäntel u.dgl. aus Wolle/Baumwolle vollständig abdecken und die Flammen ausschlagen.
Vorzugsweise sollte die Brennende Person mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass kein Feuerlöscher mit ABC-Pulver verwendet wird. Wenn möglich sollte ein Wasser- oder CO2 Löscher verwendet werden, da diese keine Rückstände in eventuell vorhandenen Wunden hinterlassen. Ein Wasserlöscher hat den Vorteil, dass vorhandene Verbrennungen gekühlt werden. Bei einem CO2 Löscher ist zu beachten, der Person den Löschkopf nicht direkt ins Gesicht zu halten, da Erstickungsgefahr droht. Ein Schaumlöscher kann als alternative auch verwendet werden und ist in jedem Fall besser als ein ABC-Pulverlöscher.
Wie ist eure Meinung dazu bzw. was seht ihr als Sinnvoll an?
Liebe Grüße
Dominique