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Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Verfasst: Do 01.10.2015 13:44
von gilamonster2000
Die ASR A1.3 äußert sich relativ unkonkret zur Anbringhöhe der Sicherheitszeichen, diese seien "deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen".
Meine Frage nun: Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht (auch in der ISO 16069 bin ich nicht fündig geworden) oder einen Praxiswert, an den ich mich halten könnte.
Vielen Dank für Eure Rückmeldung

Re: Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Verfasst: Fr 02.10.2015 14:39
von Laschinsky
Hallo,

deutlich erkennbar bedeutet nach ASR A 1.3 unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am
Anbringungsort ausreichend ist. Da die Rettungs- und Fluchtwegzeichen auch bzw. gerade im Brandfall deutlich erkennbar sein müssen, dürfen diese in hohen Räumen bzw. Hallen nicht höher als die raucharme Schicht (z.B. aus dem Nachweis der Entrauchung im Brandschutzkonzept) angebracht werden, d.h. i.d.R. nicht höhher als 2 bis 2,5 m über Fußboden. Ist dieses nicht möglich, wäre dieses ein Grund nach ASR aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen ist ein bodennahes Sicherheitsleitsystem für Fluchtwege wegen einer erhöhten Gefährdung einzurichten.

Viele Grüße,
Lars Oliver Laschinsky

Re: Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Verfasst: Fr 02.10.2015 15:28
von clammer
"Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht"

Gott sei Dank nicht! Das wäre auch nicht praxisgerecht.

Die einzige Regel, die ich kenne, umfasst die Symbol- und Schriftgröße in Abhängigkeit zur Erkennungsweite.

Gruß
C. Lammer

Re: Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Verfasst: Mi 14.10.2015 20:42
von Frutti
ich kenne auch keine gesetzliche Vorschriften dazu