Gesetze zur Lagerung von kompakten Kunststoff Klappkisten
Verfasst: Mo 27.04.2015 8:29
Hallo zusammen,
das Thema KLT Lagerung wird immer wichtiger da auch immer mehr Kunststoff Ladungsträger zum Einsatz kommen.
Bei uns sind Kunststoff Klappkisten zum lagern von Gütern im Einsatz. Diese müssen bei nichtbedarf auch zusammengeklappt und palettiert gelagert werden.
Hierzu meine Frage:
Welche gesetzliche Vorschrift regelt, wie diese KLT brandschutztechnisch gelagert werden müssen? (Leere zusammengeklappte, palettierte KLT)
Quasi Stapelhöhe, Palettenhöhe, Blocklagerung und wie müssen die Löscheinrichtungen bemessen sein.
Ich habe hier nur die VdS CEA 4001 eines Sachversicherers gefunden.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob die VdS auch gesetzlich verbindlich anzusehen ist oder das nur eine Richtlinie des Versicherers ist.
Vielen Dank schon mal.
Der Knipser
das Thema KLT Lagerung wird immer wichtiger da auch immer mehr Kunststoff Ladungsträger zum Einsatz kommen.
Bei uns sind Kunststoff Klappkisten zum lagern von Gütern im Einsatz. Diese müssen bei nichtbedarf auch zusammengeklappt und palettiert gelagert werden.
Hierzu meine Frage:
Welche gesetzliche Vorschrift regelt, wie diese KLT brandschutztechnisch gelagert werden müssen? (Leere zusammengeklappte, palettierte KLT)
Quasi Stapelhöhe, Palettenhöhe, Blocklagerung und wie müssen die Löscheinrichtungen bemessen sein.
Ich habe hier nur die VdS CEA 4001 eines Sachversicherers gefunden.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob die VdS auch gesetzlich verbindlich anzusehen ist oder das nur eine Richtlinie des Versicherers ist.
Vielen Dank schon mal.
Der Knipser