Sammelplatz
Verfasst: Di 10.06.2014 16:37
von farmer
Hallo,
in eine Brandschutzordnung Teil B gehören unter dem Punkt "in Sicherheit bringen" auch Informationen über den festgelegten Sammelplatz rein. Jetzt meine Frage wer legt diesen Sammelplatz fest? Im Brandschutzkonzept steht nichts über einen Sammelplatz. Ist das irgendwo gesetzlich geregelt und wenn ja Wo? Vielen dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse
Farmer
Re: Sammelplatz
Verfasst: Fr 13.06.2014 7:39
von brandschutz-dutz
Hallo Farmer,
sprich hierauf bitte mal die zuständige Brandschutzaufsicht/Branddirektion an.
In Frankfurt bedarf es nur der Absprache der Grundstückseigentümer und einer kurzen Info an die Branddirektion.
In einigen Bundesländern muss es einen Eintrag im Grundbuch geben...
Sonnige Grüße aus der Wetterau
Jörn Dutz
Re: Sammelplatz
Verfasst: Mo 16.06.2014 23:37
von l.laschinsky
Hallo Farmer,
hallo Jörn,
der Sammelplatz ist als ein Treffpunkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Mitarbeiter im Falle einer Evakuierung einzufinden haben, um feststellen zu können, ob alle das Gebäude verlassen konnten, eine Festlegung des Arbeitgebers aus dem § 9 ArbSchG ("Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen.") im Zusammenhang mit der erforderlichen Wirksamkeitskontrolle nach § 3 ArbSchG ("Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen...").
Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden
kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen
werden können.
Sammelplätze sollen
möglichst sicher und im Freien ausreichend vom gefährdeten Objekt entfernt
für jeden Mitarbeiter leicht zu erreichen (Ziel in Verlängerung des Fluchtweges)
möglichst ein zentraler Sammelplatz für ein Gebäude zur Kontrolle der Vollzähligkeit
sein. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an einen Sammelplatz:
Lage außerhalb der Gefahrenzone von Feuer und Rauch, Trümmerschatten, ggf. Windrichtung etc.
Lage außerhalb von Feuerwehranfahrten und Bewegungsflächen zur Vermeidung einer Behinderung der Rettungskräfte.
Lage außerhalb von Verkehrsflächen zur Vermeidung einer Gefährdung durch und für den Verkehr.
Ausreichende Größe zur Übersichtlichkeit und Kontrolle entsprechend der Personenanzahl.
Möglichst befestigte Fläche (Vermeidung von Stolper- und Rutschgefahr).
Anbindung an öffentliche Flächen zur Erreichbarkeit für Rettungskräfte zur Versorgung und Betreuung und zur Weiterführung
von Personen.
Viele Grüße.
Re: Sammelplatz
Verfasst: Di 17.06.2014 13:15
von brandschutz-dutz
Re: Sammelplatz
Verfasst: Di 17.06.2014 18:22
von farmer
Supi. Vielen Dank!