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Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Di 01.04.2014 15:19
von pfa
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema tragbare Feuerlöscher. Es geht um ein Bürogebäude. Laut Brandschutzkonzept sind je Geschoss mind. 2 Löscher (Schaum oder Wasser) bereitzustellen. Das sich die Anzahl der Löscher in Abhängigkeit der Brandgefährung, der Löschmitteleinheiten und der Geschossfläche ergibt ist klar. Momentan sind jedoch 2 CO2-Löscher (21B) und 1 Pulver Löscher (233B) vorhanden.
Nun zu meiner Frage: Dürfen diese Löscher hängen bleiben oder müssen diese ausgetauscht werden um den Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept (Schaum oder Wasser) Rechnung zu tragen?
Vielen Dank im Voraus.
mfg pfa
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Di 01.04.2014 19:27
von brandschutz-dutz
Hallo pfa,
Sie können die co2-Löscher gerne hängen lassen. Es wird Ihnen niemand verbieten mehr Brandschutz zu betreiben. Nur andersrum gibts Ärger mit den Aufsichtsbehörden ;o)
ggf. sind diese mit Ihrem Flucht und Rettungsplan abzugleichen und denken Sie bitte auch an eine Kennzeichnung nach DIN (neu oder alt, bitte einheitliche Beschilderung beachten)
Ich favorisiere Schaumlöscher, den Pulverlöscher würde ich Ihrem Serviceunternehmen mitgeben, vielleicht wird ja ein kleiner Betrag gutgeschrieben. Bürolöscher sind meist in einem sehr guten Zustand.
Beste Grüße aus der sonnigen Wetterau
Jörn Dutz
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Mi 02.04.2014 9:21
von clammer
Da die Auswahl der Feuerlöscher nutzungs- und brandlastabhängig ist - sich also im Lebenszyklus eines Gebäudes ändern kann - gehört eine solche genaue Vorgabe eigentlich nicht in ein Brandschutzkonzept; wenn überhaupt dann, wenn spezielle Löscher notwendig sind; wie z. B. für Fett- oder Metallbrände.
Gruß
C. Lammer
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Mi 02.04.2014 14:43
von Gerrit Lamadé
Es geht um ein Bürogebäude
Momentan sind jedoch 2 CO2-Löscher (21B) und 1 Pulver Löscher (233B) vorhanden.
Hier stellt sich mir die Frage, wie hoch ist denn die Brandlast an flüssigen Brennstoffen in eurem Bürogebäude? Solltet ihr nicht viel eher darauf achten dass die Feuerlöscher auch die hauptsächliche Brandlast von eurem Bürogebäude abdecken? Das sollte Brandklasse A sein und da nutzen dir die zwei Feuerlöscher mit Kohlenstoffdioxid schon mal nichts, weil sie nur für die Brandklasse B "zugelassen" sind. Bleibt also noch 1 Pulverlöscher übrig. Du solltest also nach Brandschutzkonzept schon mal mindestens einen weiteren Feuerlöscher bereitstellen. Der kann dann eben Wasser, Schaum oder Pulver beinhalten. Alle drei Löschmittel haben Vor und Nachteile. Die Beschaffung ist eben eine Frage welche Nachteile man bereit ist in Kauf zu nehmen.
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Mi 02.04.2014 15:35
von pfa
Warum da CO2-Löscher hängen weiß ich nicht. Brennbare Flüssigkeiten sind mir nicht bekannt. Zwar kann man "mehr" Brandschutz betreiben wie brandschutz-dutz sagt, aber ich glaube kaum, dass diese dann auf die Löschmitteleinheiten angerechnet werden dürfen, da eigentlich nur Brandklasse A vorliegt.
Es kam mir aber auch etwas seltsam vor, dass im Brandschutzkonzept Wasser- oder Schaumlöscher vorgegeben werden. Für Brandklasse A dürften rein theoretisch ja auch Pulverlöscher verwendet werden und davon ist immerhin einer vorhanden, was wiederum bedeutet, dass dieser nicht ebenfalls entsorgt werden müsste. Kann ja auch eine Kostenfrage sein. Ich hoffe nur, dass es keine Probleme mit der Behörde gibt, wenn man sich dem BSK "wiedersetzt" und nun Pulverlöscher anbringt und keine Wasser- oder Schaumlöscher.
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Mi 02.04.2014 16:51
von Gerrit Lamadé
brandschutz-dutz hat geschrieben:Hallo pfa,
Sie können die co2-Löscher gerne hängen lassen. Es wird Ihnen niemand verbieten mehr Brandschutz zu betreiben. Nur andersrum gibts Ärger mit den Aufsichtsbehörden ;o)
ggf. sind diese mit Ihrem Flucht und Rettungsplan abzugleichen und denken Sie bitte auch an eine Kennzeichnung nach DIN (neu oder alt, bitte einheitliche Beschilderung beachten)
Ich favorisiere Schaumlöscher, den Pulverlöscher würde ich Ihrem Serviceunternehmen mitgeben, vielleicht wird ja ein kleiner Betrag gutgeschrieben. Bürolöscher sind meist in einem sehr guten Zustand.
Beste Grüße aus der sonnigen Wetterau
Jörn Dutz
Gerade die CO2 Löscher würde ich nicht hängen lassen 21B deutet eher auf kleine Löscher hin. Die Bediensteten werden automatisch zu den kleinen handlichen unnützen CO2 Feuerlöscher greifen bevor sie die großen klobigen Pulver, Wasser oder Schaumlöscher benutzen. Und das möchte ich gerade nicht. Feuerlöscher die keinen Nutzen haben sollte man entfernen um die Bediensteten nicht in Versuchung zu führen sie zu benutzen.
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Do 03.04.2014 8:11
von pfa
Es wird wohl so sein, dass die CO2-Löscher abmontiert werden. Dennoch wundert mich sehr, dass diese da hängen. Irgendjemand sollte sich ja mal Gedanken gemacht haben, warum man gerade CO2-Löscher hinhängt... Der Pulverlöscher wird hängen bleiben, auch wenn im BSK Schaum- oder Wasserlöscher gefordert werden, da dieser ja für die Brandklassen A, B und C zugelassen ist.
Eine Frage habe ich noch: Ist es sinnvoll in Serverräumen oder anderen Technickräumen CO2-Löscher anzubringen? Welche Technik kann denn brennbare Flüssigkeiten enthalten?
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Di 15.04.2014 17:48
von BBMXSTGT
CO²-Löscher sind die richtigen Löscher für sog. Elektrobrände: EDV/Server/T-Kom-Anlagen/Großdrucker/etc.
Löschen rückstandsfrei, sollten aber extra gekennzeichnet sein als "Feuerlöscher für elektr. Brände"
Diese Löscher werden auch in den erforderlichen LE für die Nutzungseinheit nicht! berücksichtigt.
Wasserlöscher sind als alleinige "Universallöscher nicht zulässig.
Mindestleistungsspektrum dieser Universallöscher ist die Verwendbarkeit bei Brandklasse A und B.
-> also Schaumlöscher
Wenn Pulverlöscher noch vorhanden; ok - das ist technisch korrekt und verwendbar. Aber Löschmittelfolgeschaden!
Gutschrift für Altgeräte? Sehr unwahrscheinlich! Eher noch eine Gebühr für die fachgerechte und zertifizierte Entorgung einrechnen.
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Mi 16.04.2014 7:14
von pfa
BBMXSTGT hat geschrieben:CO²-Löscher sind die richtigen Löscher für sog. Elektrobrände: EDV/Server/T-Kom-Anlagen/Großdrucker/etc.
Löschen rückstandsfrei, sollten aber extra gekennzeichnet sein als "Feuerlöscher für elektr. Brände"
Diese Löscher werden auch in den erforderlichen LE für die Nutzungseinheit nicht! berücksichtigt.
Gibt es hierfür eine Quelle?
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Sa 19.04.2014 14:12
von BBMXSTGT
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Do 24.04.2014 13:13
von pfa
Danke, jedoch kann ich hier nicht erkennen, dass die CO2-Löscher explizit für die Anrechnung auf die Löschmitteleinheiten ausgeschlossen werden?!
Oder meinten Sie, dass CO2-Löscher nur für die Brandklasse B zugelassen sind und im Räumen mit Büronutzung nur Brandklasse A auftritt, sodass deswegen CO2-Löscher nicht angerechnet werden dürfen?
Re: Feuerlöscher nach BSK
Verfasst: Do 24.04.2014 19:07
von BBMXSTGT
ASR A2.2 unter Punkt 5.2.1 (1):
In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend von der
Grundfläche der Arbeitsstätte, gemäß Tabelle 3, sind die Löschmitteleinheiten zu
ermitteln. Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art, Anzahl und Größe der
Feuerlöscher entsprechend ihres Löschvermögens zu entnehmen, wobei die Summe
der Löschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss.
CO²-Löscher = Brandklasse B, also für die Grundausstattung unrelevant.