Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

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gilamonster2000
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Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Beitragvon gilamonster2000 » Di 28.01.2014 10:33

Von einer Firma habe ich Flucht- und Rettungswegpläne erstellen lassen. Als ich auf der Kennzeichnung nach ISO7010 statt BGV A8 bestanden habe, teilte man mir mit, dass, solange vor Ort Rettungswegkennzeichnungen noch nach BGV A8 im Gebäude sind, auch die F+R-Pläne so dargestellt werden müssen. Mir ist klar, dass eine Mischung der Zeichen nicht sinnvoll ist, aber soll ich mir Pläne nach der alten Norm erstellen lassen? Gibt es hierzu eine konkrete Festlegung?

Noch eine Frage zum Sammelplatz: Die DIN ISO 23601 fordert für den Übersichtsplan der F+R-Pläne die Darstellung eines Sammelplatzes, daher wollte ich diesen eingetragen haben. Hier habe ich zur Antwort erhalten, dass das nur gelte, wenn ein Sammelplatz festgelegt sei. Es sei aber nicht nötig, diesen festzulegen.

Eine Frage zum Maßstab: Es gibt Richtwerte (z.B. 1:250 für große bauliche Anlagen, 1:100 für mittlere etc.). Der Planersteller hat diese unterschritten, um immer zwei Fluchtwege darzustellen. Mir erscheint dies extrem unübersichtlich. Kann ich einen größeren Maßstab fordern?

Wer hat Erfahrungen mit der Erstellung von Flucht- und Rettungswegen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!

Schilling

Re: Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Beitragvon Schilling » Di 28.01.2014 17:58

Von einer Firma habe ich Flucht- und Rettungswegpläne erstellen lassen. Als ich auf der Kennzeichnung nach ISO7010 statt BGV A8 bestanden habe, teilte man mir mit, dass, solange vor Ort Rettungswegkennzeichnungen noch nach BGV A8 im Gebäude sind, auch die F+R-Pläne so dargestellt werden müssen. Mir ist klar, dass eine Mischung der Zeichen nicht sinnvoll ist, aber soll ich mir Pläne nach der alten Norm erstellen lassen? Gibt es hierzu eine konkrete Festlegung?

Noch eine Frage zum Sammelplatz: Die DIN ISO 23601 fordert für den Übersichtsplan der F+R-Pläne die Darstellung eines Sammelplatzes, daher wollte ich diesen eingetragen haben. Hier habe ich zur Antwort erhalten, dass das nur gelte, wenn ein Sammelplatz festgelegt sei. Es sei aber nicht nötig, diesen festzulegen.

Eine Frage zum Maßstab: Es gibt Richtwerte (z.B. 1:250 für große bauliche Anlagen, 1:100 für mittlere etc.). Der Planersteller hat diese unterschritten, um immer zwei Fluchtwege darzustellen. Mir erscheint dies extrem unübersichtlich. Kann ich einen größeren Maßstab fordern?

Wer hat Erfahrungen mit der Erstellung von Flucht- und Rettungswegen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!

Hallo,

1. es macht keinen Sinn noch nach der alten Norm zu erstellen da die neue ASR A1.3 in Kraft getreten ist und somit auch die ISO Zeichen zur Anwendung kommen müssen. Sicherlich stehen Sie in der Pflicht die Beschäftigten und evtl Besucher entsprehend zu unterweisen.

Bestimme Sie einen Sammelplatz, da es sich nach Ihrem Text nicht gerade um einen kleinen Betrieb handelt. Der Sinn eines Flucht- und Rettungswegeplan ist das dieser übersichtlich ist. Auch halte ich es für zwingend erforderlich 2 Fluchtwege darzustellen, da der 1 eine auch mal abgeschnitten sein kann. Aber man kann dieses ja durch mehrere Möglichkeiten umsetzen als nur den Maßstab zu verändern. Evtl. nicht die Standardgröße A3 nehmen sondern größer werden oder eben nur Teilausschnitte vom Gesamtkomplex zeigen, da dieser ja in der Übersicht gezeigt wird.

Da ich selber Pläne erstelle kann ich mir Ihre gerne mal anschauen wenn Sie mir diesen zukommen lassen.

Herzliche Grüße Patrick
mail p.schilling@schilling-brandschutz.com

Wiemann
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Re: Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Beitragvon Wiemann » Mi 29.01.2014 8:35

Hallo zusammen,

die folgende Aussage ist so nicht richtig:

"1. es macht keinen Sinn noch nach der alten Norm zu erstellen da die neue ASR A1.3 in Kraft getreten ist und somit auch die ISO Zeichen zur Anwendung kommen müssen."

Auf der Webseite http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A1-3.htmlder BAuA steht:
"Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können."

In der Gefährdungsbeurteilung ist dies zu damit zu begründen, dass den Mitarbeitern die vorhandene Kennzeichnung auf Grund von Unterweisungen bekannt ist und damit das Schutzziel erreicht wird.

Zusätzlich steht in der ASR A1.3 dritter Absatz 3. Satz:
"Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."

Daher besteht keine Verpflichtung, die vorhandene Kennzeichnung auszutauschen. Bei Neubauten oder wesentlichen Veränderungen, die nach der Veröffentlichung der ASR A1.3 vorgenommen wurden, ist jedoch ausschließlich die neue Kennzeichnung anzuwenden.
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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gilamonster2000
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Re: Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Beitragvon gilamonster2000 » Mi 29.01.2014 14:28

"1. es macht keinen Sinn noch nach der alten Norm zu erstellen da die neue ASR A1.3 in Kraft getreten ist und somit auch die ISO Zeichen zur Anwendung kommen müssen."


Daher besteht keine Verpflichtung, die vorhandene Kennzeichnung auszutauschen. Bei Neubauten oder wesentlichen Veränderungen, die nach der Veröffentlichung der ASR A1.3 vorgenommen wurden, ist jedoch ausschließlich die neue Kennzeichnung anzuwenden.


Ja, es besteht keine Verpflichtung die vorhandene Kennzeichnung auszutauschen, allerdings steht im Paper des Normenausschusses: "Des Weiteren muss er [gemeint ist der Betrieb] die Pläne/Zeichen im gesamten Betrieb einheitlich einsetzen und darf nicht gleichzeitig noch die alten Pläne/ Zeichen verwenden". Das heißt doch, wenn ich F+R-Pläne mit den neuen Symbolen aufhänge, müsste ich die gesamte Beschilderung im Gebäude anpassen, weil Mischnutzung nicht zulässig ist.
Was also tun?

Schilling

Re: Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Beitragvon Schilling » Mi 29.01.2014 21:00

Sehr geehrter Herr Wiemann,

dem schließe ich mich gerne an wenn ich es von der Seite des Arbeitgebers aus betrachte. Dieses kann aber nicht der externe Dienstleister für sich entscheiden sondern der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter bzw. Resultat der Gefährungsanalyse.

Herzliche Grüße

Lutz M.

Re: Darstellung von Flucht- und Rettungswegplänen

Beitragvon Lutz M. » Mo 03.02.2014 16:39

Hallo Zusammen,
also, so wie ich die ASR deute muss der F+R Plan nach der neuen Norm gefertigt werden.

In der ASR A1.3 Abschnitt 6 (1) Satz 2 steht "Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein". Weiterhin steht in Absatz 2, dass Sammelstellen zu kennzeichnen sind.

Sollte ich im Betrieb an den Feuerlöschern, Brandmelder, etc. die alte Kennzeichnung behalten, habe ich es in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.

Gruß Lutz