Klassifizierung von Möbeln (DIN 66084 vs. DIN 4102)
Verfasst: Di 19.11.2013 12:44
Hallo!
Weiß jemand, ob/wie die Klassifizierungen gemäß DIN 66084 (P-a, Papierkissentest mit Prüfung nach DIN 54341) mit der Klassifizierung gemäß DIN 4102 (B1) vergleichbar ist?
Auslöser des Problems war eine Bestellung neuer Möbel (Stühle mit Polster) gemäß "DIN 4102 B1" in einem Verwaltungsgebäude (ich wurde vor der BEstellung nicht dazu befragt). Im Zuge einer Brandschau wurde von der Feuerwehr auf die Baugenehmigung hingewiesen, die an dieser Stelle (Sitzecke in einem notwendigen Flur) nur nichtbrennbare (!) Möbel erlaubt.
Ein Gutachter (ö.b.u.v. Sachverständiger für Brandschutz) hat daraufhin (mit der Auflage u.a. der Installation zusätzlicher Rauchmelder) Polstermöbel der Klasse P-a, Papierkissentest gemäß DIN 66084 "erlaubt", die die Feuerwehr "dulden" würde... (u.a. da der Sachverständige mit die Haftung übernimmt, etc..).
Da die Stühle jedoch gemäß DIN 4102 "B1" bestellt wurden - werden wir ggf. keine Zertifikate gemäß DIN 66084 bekommen können (die Firma versucht noch beide Zertifikate zu bekommen).
Jetzt stehe ich demnächst wahrscheinlich vor dem Problem eine Empfehlung geben zu müssen, ob "B1" mit "P-a, Papierkissentest" gleichzusetzen ist, bzw. ob es auch vertretbar wäre, dass die Möbel aufgestellt werden, wenn "nur" B1-Zertifikate der einzelnen Komponenten des Stuhles vorliegen und kein Zertifikat gemäß DIN 66084?
Erschreckend war, was als angebliche B1-Zertifikate des Büroeinrichters eingereicht wurde... Zertifikate gemäß ÖNORM, mit Gültigkeit bis April 2012, etc... die sollten sich doch eigentlich damit auskennen..
Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Firma nach der Bestellung darauf hinweist, dass ein Zertifikat gemäß DIN 66084 für den Polsterstuhl sinnvoller ist als ein Zertifikat gemäß DIN 4102 (Stichwort "Baustoffklassifizierung")...
Hat jemand schonmal ähnliche Probleme gehabt und wie wurden die ggf. gelöst?
VG,
Christian
Weiß jemand, ob/wie die Klassifizierungen gemäß DIN 66084 (P-a, Papierkissentest mit Prüfung nach DIN 54341) mit der Klassifizierung gemäß DIN 4102 (B1) vergleichbar ist?
Auslöser des Problems war eine Bestellung neuer Möbel (Stühle mit Polster) gemäß "DIN 4102 B1" in einem Verwaltungsgebäude (ich wurde vor der BEstellung nicht dazu befragt). Im Zuge einer Brandschau wurde von der Feuerwehr auf die Baugenehmigung hingewiesen, die an dieser Stelle (Sitzecke in einem notwendigen Flur) nur nichtbrennbare (!) Möbel erlaubt.
Ein Gutachter (ö.b.u.v. Sachverständiger für Brandschutz) hat daraufhin (mit der Auflage u.a. der Installation zusätzlicher Rauchmelder) Polstermöbel der Klasse P-a, Papierkissentest gemäß DIN 66084 "erlaubt", die die Feuerwehr "dulden" würde... (u.a. da der Sachverständige mit die Haftung übernimmt, etc..).
Da die Stühle jedoch gemäß DIN 4102 "B1" bestellt wurden - werden wir ggf. keine Zertifikate gemäß DIN 66084 bekommen können (die Firma versucht noch beide Zertifikate zu bekommen).
Jetzt stehe ich demnächst wahrscheinlich vor dem Problem eine Empfehlung geben zu müssen, ob "B1" mit "P-a, Papierkissentest" gleichzusetzen ist, bzw. ob es auch vertretbar wäre, dass die Möbel aufgestellt werden, wenn "nur" B1-Zertifikate der einzelnen Komponenten des Stuhles vorliegen und kein Zertifikat gemäß DIN 66084?
Erschreckend war, was als angebliche B1-Zertifikate des Büroeinrichters eingereicht wurde... Zertifikate gemäß ÖNORM, mit Gültigkeit bis April 2012, etc... die sollten sich doch eigentlich damit auskennen..
Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Firma nach der Bestellung darauf hinweist, dass ein Zertifikat gemäß DIN 66084 für den Polsterstuhl sinnvoller ist als ein Zertifikat gemäß DIN 4102 (Stichwort "Baustoffklassifizierung")...
Hat jemand schonmal ähnliche Probleme gehabt und wie wurden die ggf. gelöst?
VG,
Christian