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Kernzeiten als Brandschuzbeauftragter

Verfasst: Fr 28.06.2013 10:24
von thomas.denzer
Guten Tag ,

ich bin auf dieses Forum gekommen weil ich gere die Kernzeiten bzw. Bedarfszeit ermitteln würde. ( Brandschutzbeauftragter )

Hat jemand eine Info wie man diese Zeiten Plausibel berechnen kann.

Und wie immer die Frage ? wo steht das und ist das Gesetz.

Vielen Dank .

Re: Kernzeiten als Brandschuzbeauftragter

Verfasst: Fr 23.08.2013 10:11
von Kai Lehmann
Hallo,

evtl. hilft die vfdb-Richtlinie 12-09/01 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten weiter.
Siehe Seite 15

Mit freundlichen Grüßen
Kai Lehmann

Re: Kernzeiten als Brandschuzbeauftragter

Verfasst: Mi 04.09.2013 9:48
von Blubba
Hallo,

es wurde hier schon mal im Forum diskutiert. Ein Normentwurf für Bedarfszeiten wurde auch gemacht, aber nicht weiter verfolgt. Ich habe den Entwurf in meinen Akten, er ist aber unvollständig.

Was ich gemacht habe:

Hauptaufgaben: Was machst du? Brandschutzordnungen erstellen, BMA planen, Rauchmelder prüfen, Löscher prüfen, Schulungen, etc. (Mit prüfen meine ich Sichtprüfung) Je nach Gegebenheiten musst du mehr Zeit aufwenden.
Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb? Da gibt es Empfehlungen ab wann ein Beauftragter z. B. in einem Bürogebäude zu bestellen ist. (s. letzter Beitrag)

Ganz wichtig: Ist-Stand für den Brandschutz ermitteln. (Ausbildung der Mitarbeiter, brandschutztechnische Einrichtungen)

Wenn eine gute Basis gegeben ist, dann brauchst du deutlich weniger Zeit, als wenn du bei Null anfängst.

Hoffe es hilft dir weiter.