GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
gilamonster2000
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GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Beitragvon gilamonster2000 » Fr 20.07.2012 12:42

Bei der Zuordnung der Brandgefährdung bin ich mir manchmal unsicher.
Wo bringe ich Bereiche unter die nicht Handel, Verwaltung, Industrie oder Handwerk sind?
Konkreter: welche Brandgefährdung weise ich Hörsälen oder Tierhaltung (Klinikbereich) zu?
Wer hat hier Erfahrungen?

clammer
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Re: GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Beitragvon clammer » Fr 20.07.2012 16:15

Nach dem gesunden Menschenverstand :-)

Wen Sie aber unbedingt nach GUV und nicht nach AGBF ausstatten wollen:
Hörsäle: geringe Brandgefahr (Standardhörsaal)
Tierhaltung: hängt von vielen Faktoren* ab; würde ich gemäß AGBF pragmatisch lösen.
(* Klein-/Großtierhaltung, größe Tierhaltungsräume, Menge an Einstreu/Stroh etc.)

Gruß
C. Lammer

AGBF / Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz:
"Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" April 2002

Gröb Uwe

Re: GUV-R 133 Ausrüstung mit Feuerlöschern

Beitragvon Gröb Uwe » Mo 23.07.2012 8:14

Hallo,
im Tierbereich würde ich auf Pulverlöscher verzichten.
Bei den Hörsälen stimme ich Dir zu, geringe Brandgefahr.

Gruß
Uwe