Einbeziehung des Betriebsrates bei Erstellung und Einführung
Verfasst: Mo 16.08.2010 9:52
Hallo zusammen.
Da ich dem Baurecht und Brandschutz mehr bewandert bin als dem Arbeitsrecht, folgende Frage:
In wie weit ist der Betriebsrat bei Entwurf, Erstellung und Einführung einer Brandschutzordnung Teil A - C gem. DIN 14096 Teil 1 - 3, anzuhören, einzubeziehen und hat dieser hier ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, in welchem Umfang?
Nein, ich bin kein Betriebsratsmitglied sondern plane derzeit in unserem Unternehmen die Einführung selbiger BSO, da in unserem Unternehmen (ca. 380 Mitarbeiter, ca. 25000 m² Grundfläche) derzeit keinerlei BSO bzw. ganzheitlicher Brandschutz existiert. (Das Unternehmen existiert nunmehr seit 60 Jahren, der Brandschutzbeauftragte wurde dann nach Druck der UBA vor nicht ganz einem Jahr eingeführt. Folglich kann ich mich die nächsten Jahre über Arbeitsmangel nicht beklagen...).
Gruß, Tim
Da ich dem Baurecht und Brandschutz mehr bewandert bin als dem Arbeitsrecht, folgende Frage:
In wie weit ist der Betriebsrat bei Entwurf, Erstellung und Einführung einer Brandschutzordnung Teil A - C gem. DIN 14096 Teil 1 - 3, anzuhören, einzubeziehen und hat dieser hier ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, in welchem Umfang?
Nein, ich bin kein Betriebsratsmitglied sondern plane derzeit in unserem Unternehmen die Einführung selbiger BSO, da in unserem Unternehmen (ca. 380 Mitarbeiter, ca. 25000 m² Grundfläche) derzeit keinerlei BSO bzw. ganzheitlicher Brandschutz existiert. (Das Unternehmen existiert nunmehr seit 60 Jahren, der Brandschutzbeauftragte wurde dann nach Druck der UBA vor nicht ganz einem Jahr eingeführt. Folglich kann ich mich die nächsten Jahre über Arbeitsmangel nicht beklagen...).
Gruß, Tim