Brandschutzbeauftragter
Verfasst: Mi 23.12.2009 14:14
Hallo,
habe gerade das Brandschutzkonzept für unseren Klinikneubau erhalten.
Der Verfasser schlägt hier einen Brandschutzbeauftragten vor, der folgende Qualifikationen haben muss:
- Die zum BSB bestellte Person muss über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem technisch/handwerklichen Beruf
sowie zusätzlich über
- abgeschlossene ausbildung zum BSB auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes der CFPA - Europe verfügen.
Baah
Ich mache das in der Klinik seit 1997, habe die Ausbildung beim VdS abgelegt und auch den CFPA Abschluss, bin Zug- und Gruppenführer in der Feuerwehr, Sachkundiger für Feuerlöscher.
Leider keine Handwerkliche Ausbildung, da ich aus der Pflege komme.
Wenn ich nun die neue vfdb Richtlinie heranziehe und diverse andere Empfehlungen habe ich bis jetzt noch nicht die Begründung für ein muss einer technisch/handwerklichen ausbildung gefunden.
Das Brandschutzkonzept wurde nicht in Zusammenarbeit mit mir erstellt.
Nun stellt sich mir die Frage ob es doch nicht ein Gesetz gibt welches die Forderung unterstützt?
Wenn ja wie kann ich dagegen vorgehen. Denke als Grundlage zählt die Richtlinie.
Gruß
Norbert
habe gerade das Brandschutzkonzept für unseren Klinikneubau erhalten.
Der Verfasser schlägt hier einen Brandschutzbeauftragten vor, der folgende Qualifikationen haben muss:
- Die zum BSB bestellte Person muss über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem technisch/handwerklichen Beruf
sowie zusätzlich über
- abgeschlossene ausbildung zum BSB auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes der CFPA - Europe verfügen.
Baah
Ich mache das in der Klinik seit 1997, habe die Ausbildung beim VdS abgelegt und auch den CFPA Abschluss, bin Zug- und Gruppenführer in der Feuerwehr, Sachkundiger für Feuerlöscher.
Leider keine Handwerkliche Ausbildung, da ich aus der Pflege komme.
Wenn ich nun die neue vfdb Richtlinie heranziehe und diverse andere Empfehlungen habe ich bis jetzt noch nicht die Begründung für ein muss einer technisch/handwerklichen ausbildung gefunden.
Das Brandschutzkonzept wurde nicht in Zusammenarbeit mit mir erstellt.
Nun stellt sich mir die Frage ob es doch nicht ein Gesetz gibt welches die Forderung unterstützt?
Wenn ja wie kann ich dagegen vorgehen. Denke als Grundlage zählt die Richtlinie.
Gruß
Norbert