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Abnahme von Brandschutzkonzepten

Verfasst: Do 08.01.2009 19:03
von Krabbe
Hallo,
bei der Beantwortung einer Frage zu einem anderen Thema hier im Forum ist mir eine Frage wieder eingefallen, die mich schon seit Beginn meiner Tätigkeit als Brandschutzfachingenieur beschäftigt :
Der Ersteller eines Brandschutzkonzeptes soll nach erfolgter Umsetzung der Massnahmen eine Konformitätsbescheinigung zur konzeptkonformen Umsetzung ausstellen - zur Vorlage beim Bauamt.
Das habe ich selbst schon oft gemacht.
Aber : Prüfen tut das eigentliche Konzept zunächst eine Dritter, z. B. Bauamt, Feuerwehr, weiterer Sachverständiger...
Trotzdem muss nach erfolgter Umsetzung wieder ICH bescheinigen, dass die Umsetzung konform ist ( oder eben der, der vom Bauherrn beauftragt wird ).

Weiss jemand, ob das rechtlich abgesichert ist?
Muss die Bescheinigung nicht der ausstellen, der gegengeprüft hat ( wie das z.B. auch beim Prüfstatiker der Fall ist )?
Oder messe ich der 'Konformitätsbescheinigung' zu viel Bedeutung bei?

Für feedback wäre ich dankbar.

Gruss,
Volker