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Adventsgestecke im Büro

Verfasst: Fr 12.12.2008 13:55
von Bernhard Piniek
In der Brandschutzordnung unserer Firma ist der Umgang mit offenem Feuer nur für die Fertigungs- und Lagerbereiche untersagt (Werk meines Vorgängers).
Ich möchte dieses Verbot auf alle Bereiche ausweiten, weiß aber, dass ich mich damit nicht beliebt mache. Insbesondere geht es dabei um das Abrennen von Kerzen auf Adventsgestecken.
Frage: Wer hat gute Argumente oder kennt Gesetzlichkeiten für ein generelles Verbot?

Verfasst: Fr 12.12.2008 16:51
von nadoli94
Ein gutes Argument sind hier die Forderungen der Sachversicherer. Bei den regelmäßig stattfindenen Audits durch die Versicherung wird bei uns auch ein allgemeines Rauchverbot sowie ein Verbot für den Umgang mit Feuer gefordert und abgefragt. Die Versicherungen können so evtl. zum Thema Rabatte argumentieren, dass das Risiko zu hoch ist.

Um die Kollegen zu überzeugen kann auch angeführt werden, das Kerzen immer unter Beobachtung sein sollen. Wer macht schon die Kerze aus, wenn er nur mal kurz zum Drucker oder Kopierer geht. Dort noch einen kleinen Plausch mit der Kollegin gehalten und schon brennt der Schreibtisch.

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter. In diesem Sinne eine schadensfreie Adventszeit

Oliver Voß

Verfasst: Di 16.12.2008 23:15
von cgraf
In den letzten Jahren sind einige Betriebe in Flammen aufgegangen.
Manche konnten sich erholen andere nicht.

Viele Menschen sind arbeitslos geworden.

Mir als Mitarbeiter würde DAS als Argument vollkommen ausreichen.

Darüber hinaus, wer von den Angestellten füllt sich für eventuelle Schäden verantwortlich?
Der der die Kerze angezündet hat?
Der der im Büro blieb, nachdem der Anderer kurz weg war?
Andere?

Verbot von offenen Feuer

Verfasst: Fr 16.01.2009 11:25
von Gast
Hallo, wir haben dieses Thema auf folgende Weise gelöst. Der Auslöser war ein Feuer das durch ein Adventsgesteck ausgebrochen war.
Immer zur beginnenden Adventszeit (1.12.) veröffentlichen wir eine Hausmitteilung an alle Mitarbeiter im Konzern (Aushang Schwarze Bretter bzw. Information per Email). Gleichzeitig verhängen wir damit ein generelles Verbot von offenen Feuer am Arbeitsplatz. Hat bisher sehr gut funktioniert. Bei Interesse am genauen Inhalt bin ich gerne bereit diesen per Email zu schicken.

Gruss Michael Mirow, Brandschutzbeauftrager