Kerzen und dergleichen
Verfasst: Sa 22.11.2008 17:28
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich meine, dass offenens Feuer (Kerzen und ähnliches) grundsätzlich (besonders in Beherbergungsstätten) nicht gestattet sind. Ich finde allerdings nicht die entsprechenden Paragraphen (oder neudeutsch Paragrafen?).
Kann mir eventuell jemand aus der Zwickmühle helfen?
Danke!
Peter
ich meine, dass offenens Feuer (Kerzen und ähnliches) grundsätzlich (besonders in Beherbergungsstätten) nicht gestattet sind. Ich finde allerdings nicht die entsprechenden Paragraphen (oder neudeutsch Paragrafen?).
Kann mir eventuell jemand aus der Zwickmühle helfen?
Danke!
Peter