Eigentümer-/Vermieterpflicht in Bürogebäuden zum org. B.?
Verfasst: Do 17.07.2008 10:08
Die Landesbauordnung gibt nichts her und die Arbeitsstättenverordnung gilt zunächst für den Arbeitgeber. Was tun, wenn die Sachlage ist wie folgt beschrieben?
Die Räume unseres Unternehmens befinden sich auf einer Etage eines mit drei Haupteingängen versehenen großen 5-geschossigen Bürogebäudes, welches im Tiefgeschoß mit einer gemeinsamen Tiefgaragenanlage (2 Ebenen) versehen ist. Die meisten der ansässigen Mieter - uns eingeschlossen - haben ein Brandschutzkonzept erarbeitet.
Anläßlich einer durch unser Unternehmen durchgeführten Übung (Verhalten im Brandfall) haben wir festgestellt, daß
Vermieterseits jedoch einige Dinge bisher nicht geregelt sind: Es kann ungehindert in die Tiefgarage eingefahren werden - die Aufzüge werden im Brandfall nicht gesperrt. Die bauliche Ausstattung (B-Abschnitte, B-Schotts) ist grundsätzlich in Ordnung. Die Kennzeichnung der Fluchtwege ist vorhanden, aber Flucht- und Rettungspläne kann die Verwaltung nicht zur Verfügung stellen.
Meine konkrete Frage zu diesem Thema: Welche Vorschriften gelten für Eigentümer/Vermieter von Bürogebäuden hinsichtlich der Sicherheit im Brandfall für die allgemeinen Verkehrsbereiche, die nicht Mietsache sind und im Brandfall aber große Gefährdungspotentiale für Mitarbeiter und Besucher beinhalten.
Die Räume unseres Unternehmens befinden sich auf einer Etage eines mit drei Haupteingängen versehenen großen 5-geschossigen Bürogebäudes, welches im Tiefgeschoß mit einer gemeinsamen Tiefgaragenanlage (2 Ebenen) versehen ist. Die meisten der ansässigen Mieter - uns eingeschlossen - haben ein Brandschutzkonzept erarbeitet.
Anläßlich einer durch unser Unternehmen durchgeführten Übung (Verhalten im Brandfall) haben wir festgestellt, daß
Vermieterseits jedoch einige Dinge bisher nicht geregelt sind: Es kann ungehindert in die Tiefgarage eingefahren werden - die Aufzüge werden im Brandfall nicht gesperrt. Die bauliche Ausstattung (B-Abschnitte, B-Schotts) ist grundsätzlich in Ordnung. Die Kennzeichnung der Fluchtwege ist vorhanden, aber Flucht- und Rettungspläne kann die Verwaltung nicht zur Verfügung stellen.
Meine konkrete Frage zu diesem Thema: Welche Vorschriften gelten für Eigentümer/Vermieter von Bürogebäuden hinsichtlich der Sicherheit im Brandfall für die allgemeinen Verkehrsbereiche, die nicht Mietsache sind und im Brandfall aber große Gefährdungspotentiale für Mitarbeiter und Besucher beinhalten.