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Fluchtwegbreiten bei Drive IN

Verfasst: Mo 21.04.2008 10:31
von Grisu
Hallo,
in der Freifläche einer Verkaufsstätte ist ein Drive IN geplant, d.h. Autos fahren in die Freifläche, laden etwas ein und fahren weiter zur Ausfhrt. Der Autoverkehr läuft also nur als Einbahnstrasse. In diese Freifläche führen auch die Notausgangstüren aus den Verkaufsräumen. Also im Gefahrfall kommen die Kunden auch durch die Notausgangstüren in diesen Drive IN. Wie breit muss der Weg/Fahrbahn mindestens sein? Fahrbahn und Fussweg/Fluchtweg sollen nicht getrennt werden. Ist das statthaft. Wo finde ich dazu Angaben?

Fluchtwegbreiten bei Drive IN

Verfasst: Mo 28.04.2008 23:07
von svfmb
Hallo Grisu,
es muss ein Mindestabstand zum Fahrbahnbereich von min. 0,80 m für "normalen Verkehr" gewährleistet sein.
Da es sich aber um ein Notausgang handelt, bei dem im Gefahrenfall, alle sich darin aufhaltenden Personen aufeinmal "herausstürmen", sollte der Mindestabstand mindestens die gleiche Tiefe aufweisen, wie die dafür erforderliche maximale Türbreite. Je nachdem, wie frequentiert die Fahrbahn ist, sollte zusätzlich zum Schutz ein stabiles Geländer vorgesehen werden.
Erforderliche Maße findest du in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV und/oder in der Versammlungsstätten VO.

Mit freundlichem Gruß
svfmb