Kann man als BSB in zwei verschiedenen Niederl. tätig sein?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Holger

Kann man als BSB in zwei verschiedenen Niederl. tätig sein?

Beitragvon Holger » Mi 02.04.2008 19:50

Hallo erstmal...ich hab da mal eine Frage...gibt es hier irgend jemand, der als BSB in zwei Niederlassungen tätig ist? Wenn ja - wie handhabt ihr das? ( Aufgaben und Pflichten des BSB ). Ich bin in Essen (NRW) beschäftigt und auch als BSB benannt. Jetzt kommt eine Anfrage aus Gießen ob ich das dort nicht auch übernehmen kann. Von können kann da nicht die Rede sein, sondern von der Machbarkeit. Reicht es, wenn ich alle 3 Monate dort eine Überprüfung der Niederlassung mache??? D.h. überprüfen der gesetzlich geforderten Maßnahmen...Protokolle...usw.??
Gibt es hier jemand der mir helfen kann - oder das schon macht??

War jetzt zwar eine lange Frage...sry.

Bis dann.

Holger :grins:

Wolf R.

Re: Kann man als BSB in zwei verschiedenen Niederl. tätig se

Beitragvon Wolf R. » Mi 02.04.2008 20:11

Holger hat geschrieben:...gibt es hier irgend jemand, der als BSB in zwei Niederlassungen tätig ist? ...

Da gibt es sicher eine ganze Menge von BSB, die noch mehr als 2 Unternehmen oder Niederlassungen betreuen.
Als externer BSB geht es i.d.R. gar nicht anders.
Der Aufwand für Reisen und der Zeitaufwand im Einzelnen vor Ort ist individuell, je nach Entfernung, Betriebsgröße, Art usw. sehr verschieden, so dass ich da nicht weiter drauf eingehen will.

Gruß Wolfgang rüttinger

Holger

Beitragvon Holger » Do 03.04.2008 17:49

Danke für die schnelle Reaktion :-) Das habe ich mir eigentlich schon gedacht...unabhängig von den Reisekosten usw - mich würde interessieren, wie man das umsetzen kann-oder umgesetzt wird.

MfG. Holger

Wiemann
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Beitragvon Wiemann » Mi 09.04.2008 12:50

Hallo Holger,

hast Du schon auf die Internetseite unseres Vereines www.vbbd.de geschaut. Dort haben wir den Entwurf einer Richtlinie veröffentlicht, die Dich bei der Frage, welchen Aufwand benötige ich und wie organisiere ich die Tätigkeit an zwei Standorten sicher weiterbringen wird. Sollten Fragen zur Richtlinie bestehen, kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Gruß
Uwe Wiemann
vorstand vbbd

svfmb

Beitragvon svfmb » Mo 28.04.2008 23:44

Hallo Holger,
ich habe zu diesem Thema eine umfassende Dokumentation für ein großes Unternehmen mit mehreren Betrieben erstellt.
Dazu habe ich auch einmal umfassend eine mehrseitige Aufgabenerfassungsliste für BSB erstellt, in der die dafür erforderlichen Zeiten detailliert dargestellt werden, um den erforderlichen Zeitaufwand zu können.
Näheres kannst du in meinem Beitrag
"Bestellung eines "Leitenden Brandschutzbeauftragten&quo"
nachlesen.
Da du nach Aufgaben und Pflichten fragst; ich habe eine Beauftragung/ Bestellurkunde erstellt, nach den Vorgaben gemäß vfdb und sonstigen Grundlagen.

Reicht es, wenn ich alle 3 Monate dort eine Überprüfung der Niederlassung mache???
Ich würde als ausreichend ansehen, wenn der BSB mindestens zwei mal im Jahr alle Betriebsbereiche in Augenschein genommen hat. :???:
Wenn du noch mehr Information hierzu brauchst, gehe doch einfach mal auf meine Internetseite.

Mit freundlichem Gruß
svfmb