Organisation Gebäuderäumung / Obekträumung
Verfasst: Fr 29.02.2008 18:21
Hallo liebe Kollegen,
da ich mich derzeit mit der optimierung bzw. Neuorganisation der "Gerichtsfesten" Objekträumung (die nicht von den Vorständen "zerpflückt" werden kann) an unserem Standort beschäftige bin ich auf folgende Problematik gestossen.
Arbeitsschutzgesetz und BGV A1 / BGR A1, hier nur zwei aus den unzähligen Verordnungen und Gesetzen, beinhalten die Organisationspflicht des Unternehmers für die "Erste Hilfe-Brandbekämpfung (Entstehungsbrände) und Evakuierung". Während für die Erste Hilfe und Brandbekämpfung bereits die Anzahl (ca. 5%), Ausbildungsinhalte sowie Folgeunterweisungen der Mitarbeiter erwähnt sind, sind für die Räumungshelfer keine weiteren Angaben zu finden. Hier wird von unseren "Verantwortlichen" nun eingehakt und es genüge wenn die Führungskräfte diese Aufgabe übernehmen. Desweiteren will man von einer "Benennung" der Funktionsträger absehen. Da hier in den Vorschriften leider nur eine Empfehlung kein muss ausgesprochen wird bin ich mit meiner Auffassung (Dokumentationspflicht auch für Brandschutz- und Räumungshelfer) ziemlich allein "auf weiter Flur".
Leider sind die entsprechenden Rechtsprechungen nur sehr dünn gesät in denen Organisationspflichtverletzungen zu Verurteilungen geführt haben (bis jetzt) und auch nur dann wenn es sich um Fertigung bzw. Chemiebetriebe handelte.
Unser Standort besteht aus drei nicht kleinen Gebäudekomplexen. Zwei der drei Gebäude sind ausschließlich der Verwaltung (Büro,Schulung,Konferenz und Verköstigung) zugeordnet. Derzeit sind an unserem Standort ca. 6.500 Mitarbeiter angesiedelt.
Deshalb bin ich der Meinung das hier eine "straffe Organisation", in der jeder Funktionsträger weis, wer, was in welchen Bereich zu tun hat, notwendig und Dokumentiert ist.
Weiterhin habe ich ein persönliches Problem mit der Verantwortlichkeit in einer Aktiengesellschaft im Besonderen einer Europäischen ! Ist der Vorstand der SE verantwortlich für die Notfallorga. der Deutschland AG ?
Es wäre mir sehr geholfen wenn ich wenigstens für meine Organisationsthematik Lösungsansätze bekommen könnte.
Für die rege "Diskusionsteilnahme" bedanke ich mich im voraus.
Beste Grüße
Herbert Uhl
da ich mich derzeit mit der optimierung bzw. Neuorganisation der "Gerichtsfesten" Objekträumung (die nicht von den Vorständen "zerpflückt" werden kann) an unserem Standort beschäftige bin ich auf folgende Problematik gestossen.
Arbeitsschutzgesetz und BGV A1 / BGR A1, hier nur zwei aus den unzähligen Verordnungen und Gesetzen, beinhalten die Organisationspflicht des Unternehmers für die "Erste Hilfe-Brandbekämpfung (Entstehungsbrände) und Evakuierung". Während für die Erste Hilfe und Brandbekämpfung bereits die Anzahl (ca. 5%), Ausbildungsinhalte sowie Folgeunterweisungen der Mitarbeiter erwähnt sind, sind für die Räumungshelfer keine weiteren Angaben zu finden. Hier wird von unseren "Verantwortlichen" nun eingehakt und es genüge wenn die Führungskräfte diese Aufgabe übernehmen. Desweiteren will man von einer "Benennung" der Funktionsträger absehen. Da hier in den Vorschriften leider nur eine Empfehlung kein muss ausgesprochen wird bin ich mit meiner Auffassung (Dokumentationspflicht auch für Brandschutz- und Räumungshelfer) ziemlich allein "auf weiter Flur".
Leider sind die entsprechenden Rechtsprechungen nur sehr dünn gesät in denen Organisationspflichtverletzungen zu Verurteilungen geführt haben (bis jetzt) und auch nur dann wenn es sich um Fertigung bzw. Chemiebetriebe handelte.
Unser Standort besteht aus drei nicht kleinen Gebäudekomplexen. Zwei der drei Gebäude sind ausschließlich der Verwaltung (Büro,Schulung,Konferenz und Verköstigung) zugeordnet. Derzeit sind an unserem Standort ca. 6.500 Mitarbeiter angesiedelt.
Deshalb bin ich der Meinung das hier eine "straffe Organisation", in der jeder Funktionsträger weis, wer, was in welchen Bereich zu tun hat, notwendig und Dokumentiert ist.
Weiterhin habe ich ein persönliches Problem mit der Verantwortlichkeit in einer Aktiengesellschaft im Besonderen einer Europäischen ! Ist der Vorstand der SE verantwortlich für die Notfallorga. der Deutschland AG ?
Es wäre mir sehr geholfen wenn ich wenigstens für meine Organisationsthematik Lösungsansätze bekommen könnte.
Für die rege "Diskusionsteilnahme" bedanke ich mich im voraus.
Beste Grüße
Herbert Uhl