TPrüfVO - Technische Prüfverordnung Hessen
Verfasst: Fr 14.12.2007 17:34
Hallo Zusammen,
die oben genannte Verordnung besagt unter anderem im § 2, Abs. 3:
Durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen.
Fallen auch Tür-Feststellanlagen darunter, denn diese sind ja maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung?
Danke für eine Info!!
Kollegiale Grüße von Peter Schäffer
die oben genannte Verordnung besagt unter anderem im § 2, Abs. 3:
Durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen.
Fallen auch Tür-Feststellanlagen darunter, denn diese sind ja maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung?
Danke für eine Info!!
Kollegiale Grüße von Peter Schäffer