(hessische) Hausprüfverordnung
Verfasst: Mi 18.07.2007 14:52
von Schaeffer
Hallo,
kann mir jemand zufällig eine Ahnung, ob die Hausprüfverordnung noch ihre Gültigkeit hat? Gerüchteweise soll diese durch das Erscheinen der Betriebssicherheitsverordnung gestrichen worden sein. Vielleicht kennt sich ja jemand in dieser Vereinigung aus.....?
Gruss aus Hessen
Peter Schäffer
Verfasst: Mi 18.07.2007 18:02
von Logiker
Hallo,
Sie haben diese Frage bestimmt auch bei "http://www.brandschutzfachplaner.de/" gestellt.
Leider konnte ich in diesem Forum keine Links angeben.
Das soll nun hier geschehen:
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMW ... 420fc96ae6
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/ser ... 2,true.pdf
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/ser ... 2,true.pdf
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/ser ... 2,true.pdf
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/ser ... 2,true.pdf
www.ingkh.de
Kurzum: Es gibt eine neue HPPVO/TPrüfVO, die seit 01.01.2007 gilt.
Sie fragten im anderen Forum auch nach anderen aktuellen Vorschriften:
Ja, da gibt es eine Menge:
u. A. MLAR, MLüAR, SYSBöR, ..
Einfach mal in die ETB schauen ...
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/ser ... 2,true.pdf
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/ser ... 2,true.pdf
http://www.is-argebau.de/
Viel Spaß beim Lesen
Verfasst: Mi 18.07.2007 18:05
von Logiker
Sorry, habe ich vergessen:
Die HausPrüfVO hat recht wenig mit der Betriebsicherheitsverordnung zu tun.
Mit der Betriebssicherheitsverordnung fiel jedoch das monopol in einigen der Standard-TÜV-Domänen, wie bspw. Druckbehälter, Ex-Schutz, Aufzüge, Kfz...
Da wissen jedoch andere besser bescheid..