BSO Pflegeheim
Verfasst: Mi 18.07.2007 0:57
Im einem neu errichteten Alten- und Pflegeheim in BWü mit Gruppenbetreuung in drei Stationen, eine speziell für Demenzkranke, -1+E+2, 76 Betten, zweiter baulicher Rettungsweg und BMA (inkl. lauter Alarmierung im Haus!) ist die Forderung von organisatorischer Seite:
FW-Plan, Flucht- und Rettungsplan und BSO Teil A (integriert im Furp).
BSO Teil B und C wird nicht für nötig befunden. Und das vom zuständigen VB-ler des Baurechtsamtes des Landkreises.
Also weder Hinweise zur Evakuierung, geschweige dem eine Konzeptionierung, noch Verhaltensanweisungen für Bewohner oder Personal was bei ertönen des Feueralarms genau zu tun ist.
Daraufhin habe ich heute mal mit den Baurechtsämtern / Branddirektionen der umliegenden Kreise /Städte telefoniert. Ein klein wenig beruhigt, war ich, dass dort eine BSO in vergleichbaren Fällen immer in allen Teilen vorzulegen ist und auch meist ein BSB gefordert sein wird.
Meine Fragen nun:
Gibt es noch andere Möglichkeiten, worauf man sich berufen kann?
Oder ist man mit guter Argumentation einfach nur auf den Goodwill des Betreibers angewiesen?
Wir (als Feuerwehr) legen großen Wert auf ein Evakuierungskonzept. Wie das dann umgesetzt werden soll sei erst mal dahin gestellt, aber eine Planung mit der alle Seiten leben können sollte doch machbar sein.
Mir fällt nur noch die Störfallverordnung ein, da bin ich mir aber nicht sicher, ob die für eine solche Einrichtung relevant ist.
Des weiteren gibt es eine Richtlinie für Krankenhäuser und Heime, deren kompletter Namen mir aber entfallen ist und die ich so nicht ergooglen kann. Auch weiß ich nicht, ob die für BWü eingeführt wurde.
Das Heim ist übrigens seit genau einem Monat eröffnet. Der VB-ler war zur Abnahme meines Wissens nach übrigens nicht persönlich vor Ort.
Über konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Marcus Michel
FW-Plan, Flucht- und Rettungsplan und BSO Teil A (integriert im Furp).
BSO Teil B und C wird nicht für nötig befunden. Und das vom zuständigen VB-ler des Baurechtsamtes des Landkreises.
Also weder Hinweise zur Evakuierung, geschweige dem eine Konzeptionierung, noch Verhaltensanweisungen für Bewohner oder Personal was bei ertönen des Feueralarms genau zu tun ist.
Daraufhin habe ich heute mal mit den Baurechtsämtern / Branddirektionen der umliegenden Kreise /Städte telefoniert. Ein klein wenig beruhigt, war ich, dass dort eine BSO in vergleichbaren Fällen immer in allen Teilen vorzulegen ist und auch meist ein BSB gefordert sein wird.
Meine Fragen nun:
Gibt es noch andere Möglichkeiten, worauf man sich berufen kann?
Oder ist man mit guter Argumentation einfach nur auf den Goodwill des Betreibers angewiesen?
Wir (als Feuerwehr) legen großen Wert auf ein Evakuierungskonzept. Wie das dann umgesetzt werden soll sei erst mal dahin gestellt, aber eine Planung mit der alle Seiten leben können sollte doch machbar sein.
Mir fällt nur noch die Störfallverordnung ein, da bin ich mir aber nicht sicher, ob die für eine solche Einrichtung relevant ist.
Des weiteren gibt es eine Richtlinie für Krankenhäuser und Heime, deren kompletter Namen mir aber entfallen ist und die ich so nicht ergooglen kann. Auch weiß ich nicht, ob die für BWü eingeführt wurde.
Das Heim ist übrigens seit genau einem Monat eröffnet. Der VB-ler war zur Abnahme meines Wissens nach übrigens nicht persönlich vor Ort.
Über konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Marcus Michel