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Dauer Alarmsirene

Verfasst: Do 12.04.2007 12:22
von puan
Hallo,

ich bin Neuling in diesem Forum und habe mal eine Frage zur Dauer der Alarmierung durch die Feuersirene.

Ich bin Mitarbeiter einer Beherbergungseinrichtung auf Sylt und wir haben nach einem Umbau eine neue Brandmeldeanlage erhalten.

Die Frage ist nun, wie lange im betreffenden Gebäude im Brandfall die Sirene heulen muß, soll heißen, kann man die Zeitdauer begrenzen bspw. auf 40 Sekunden oder muß die Sirene bis zur Abschaltung des Alarmes an der Brandmeldeanlage aktiv bleiben ? :???:


Mit freundlichem Gruß

Puan

Verfasst: So 15.04.2007 0:50
von cgraf
Ich hoffe doch sehr, dass Sie keine Alarmierungsanlage gemäß EN 54-3 haben bauen lassen, sondern eine nach DIN VDE 0833-4 (EN 60849 Systemnorm).
Persönlich halte ich nichts von stupiden Signaltonanlagen die alleine mit einem Notsignal nach DIN 33404-3 nerven. Schon gar nicht in Hotels, Kaufhäusern, in Bereichen in denen sich fremde Personen aufhalten.

Meinem 5-järigem Sohn habe ich mal diesen Ton abgespielt und gefragt, was er davon hält und was er machen würde, wenn er so etwas hört.
Danach habe ich ihm den Text den wir meistens bei Hotelanlagen verwenden abgespielt:
Achtung, Achtung,
ich bitte um ihre Aufmerksamkeit
In unserem Haus wurde eine technische Störung gemeldet,
bitte verlassen sie das Gebäude über das nächstgelegene Treppenhaus
benutzen sie keine Aufzüge...

usw.

Man kann sich schnell vorstellen wie diese Ansage bei Kindern, älteren Menschen, gestressten Hausfrauen, Touristen (mehrsprachig natürlich auch möglich) ankommt.
Auch der VdS hat das bereits erkannt.
[url]http://www.vds.de/Details.370.0.html?&tx_ttnews[pS]=1176564457&tx_ttnews[tt_news]=108&tx_ttnews[backPid]=369&cHash=20808f16ca[/url]

Nun zu der Frage.
In den einschlägigen Vorschriften geht man von einer Alarmierungszeit die der doppelten Räumungszeit eines Gebäudes entspricht, jedoch mindestens 0,5 Std. aus.
Danach wird u. A. der Energiebedarf der Anlagen ermittelt und entsprechend dimensioniert.
Die Rückstellung der Alarmierung erledigen i.d.R die Interventionskräfte oder der Betreiber wenn er an der BMZ die „Akustik ab“-Taste betätigt.
Nur warum sollten er das tun wenn Sie in Ihrer Eingangsfrage einen Brandfall genannt haben?
puan hat geschrieben:...Die Frage ist nun, wie lange im betreffenden Gebäude im Brandfall die Sirene heulen muß...

Andersherum, Sie werden dem Staatsanwalt auf die Frage: „Warum die Signale beim Eintreffen der Feuerwehr aus waren?“ eine Antwort geben müssen, sollte die verbrannte Person keine Auskunft darüber machen können.
Man könnte schnell auf den Gedanken kommen, dass diese Person den Alarmton nicht verstanden oder gehört hat. :cool:

Verfasst: Mo 16.04.2007 14:42
von puan
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. :supi: Für mich wäre es noch sehr hilfreich zu erfahren, um welche einschlägige Vorschriften es sich handelt, damit ich mich an diesen orientieren kann. Könnten Sie mir dabei ein paar Quellen nennen ??

Vielen Dank im Voraus

Gruß,
Sven-Erik.

Verfasst: Mo 16.04.2007 21:52
von cgraf
Diese 30 Minuten ziehen sich wie ein roter Faden durch fast „alle“ Normen durch (heftigst übertrieben). :grins:
Man geht eben davon aus, dass diese Zeit ausreichend ist um zu alarmieren und zu evakuieren. Na ja, so recht grob und vereinfacht gesprochen.
Wobei unter der Alarmierungszeit nicht nur die Zeit zu der Ansteuerung von Signalgebern gemeint ist sondern der gesamte Ablauf ab Eingang der Gefahrenmeldung.

Zu den Normen:
DIN VDE 0833-Teil 2, 6.2.8 Energieversorgung
DIN VDE 0833-Teil 4, 8.5.2 Ermittlung des Energiebedarfs (Ein kleiner Ausblick in die Zukunft)
Und etwas abstrakt abgeleitet die MLAR 5.3.2 d)
Nur um einige zu nennen.

Ich würde mich aber nie so penibel an den Normen festklammern. Hierbei handelt es sich oft um Richt- oder Mindestwerte und Empfehlungen.
Die Praxis zeigt oft genug, dass nicht selten andere Schritte notwendig oder eben sinnvoller sind.
Deswegen findet man bei fast allen Normen den berühmten Hinweis auf den Einzelfall der mit den Baugenehmigungsbehörden, Feuerwehren den Betreiber usw. abzustimmen ist.

Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime: Halbe Stunde lang alarmieren, strikt nach Vorschrift?
Hier wird klar, dass die Alarmorganisation Abstimmungssache ist.