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Gleichzeitige Nutzung der Feuerwehrzufahrt als Fluchtweg

Verfasst: Fr 30.03.2007 13:37
von L-man
Hallo,

meine Firma hat nur eine Zufahrt auf das Gelände das heißt natürlich das diese auch als Fluchtweg der zu evakuierenden Mitarbeiter dient, dies führt natürlich zu Problemen mit der Feuerwehr welche innerhalb von wenigen Minuten vor Ort ist. Ich meine in meinem Lehrgang zum BSB gelernt zu haben das die Durchfahrt in diesem Fall min. 7,50m breit sein muss und ein Fussweg für die Menschen durch Pfosten abgetrennt sein muss. Ich finde dazu nur leider nichts schriftliches. Liege ich da Falsch? Wenn nein wo kann ich dazu was finden? Meine Firma ist nur bereit etwas an der Situation zu ändern wenn es vorgeschrieben ist.

MfG

Lars

Verfasst: Fr 30.03.2007 13:50
von Gröb Uwe
Du findest etwas in der LBO oder in der DIN wie eine Zufahrt für die Feuerwehr beschaffen sein muss.