Schuhmacher hat geschrieben:Vielen Dank für eure Beiträge. Einige Hinweise haben mir schon weitergeholfen.
Das Thema ist aber nicht abschliesend geklärt.
Anscheinend gibt es keine rechtliche Grundlagen.
Das Währe auch ein Thema für eine Weiterbildung.
Gruss
Bernhard
Schuhmacher
Hallo an alle,
um hier auch nochmal meine Sicht darzustellen, melde ich mich hierzu auch nochmal, da ja einige Besucher ja auch die älteren Beiträge durchstöbern, um antworten zu finden.
Also, ein Brandschutzkonzept kann, darf jeder, der etwas davon versteht erstellen. Die Frage ist doch nur, wofür soll es nützen. Ich für meinen Teil bin über jedes Brandschutzkonzept eines Betriebes dankbar, in dem die Brandschutzeinrichtungen, -geräte und anlagen örtlich aufgeführt sind. In einem solchen Konzept kann ich als BSV erkennen, welche möglicherweise erforderlichen Maßnahmen darüber hinaus erforderlich sind. In einem solchen Konzept, das vielmehr als ein Brandschutzplan (in dem nur eine Auflistung aller Brandschutzeinrichtungen beschrieben werden) ist, kann sich jeder der sich damit befasst/befassen muss, schnell und umfassend ein Bild vom Betrieb machen; es erleichert ungemein die weiteren Arbeiten. Diese wäre dann ein Konzept des bestehenden bzw. vorhandenen betrieblichen Brandschutzes.
Anders ist es mit den behördlich geforderten Brandschuzkonzepten, die nach der LBO gefordert werden.
Solche Konzepte sind Sachverständigen gem SVPrüfVo vorbehalten, da nur sie anerkannt werden!
Da solche Konzepte auch immer den derzeitigen Stand bzw. Zustand des vorhanden Brandschutzes wiederspiegeln und zusätzlich alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines funktionierenden Brandschutzes der Veränderung, kann, bei vorhandensein eines betrieblichen Brandschutzkonzeptes, die SV-Leistung, erheblich vereinfachen und Kosten minimieren.
Also, ich kann jedem Brandschutzbeauftragten nur ermuntern und ermutigen, ein Konzept vom vorhandenen betrieblichen Brandschutz zu machen.
Wer sich hierfür mehr interessiert kann mich gerne kontaktieren.
Gruß svfmb