Brandschutzkonzept

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Schuhmacher

Brandschutzkonzept

Beitragvon Schuhmacher » Do 08.02.2007 10:42

Wenn ich in einem Brandschutzkonzept einen Schei.... schreibe,
der Auftraggeber das Konzept trotzdem umsetzt und es geschieht etwas,
wer muss dann für den Schaden aufkommen.
Bin ich als Brandschutzbeauftragter geschützt oder muss ich mich zusätzlich absichern.
Bitte die Antworten mit Hinweise zu Gesetzen.

J Bruehl

Beitragvon J Bruehl » Do 08.02.2007 18:10

also meines wissens nach, ist ein bsb nicht berechtigt ein brandschutzkonzept zu erstellen.
dies ist, denke ich, den brandschutzfachplanern und den brandschutzsachverständigen vorbehalten, oder?

Wolf R.

Beitragvon Wolf R. » Do 08.02.2007 20:13

J Bruehl hat geschrieben:also meines wissens nach, ist ein bsb nicht berechtigt ein brandschutzkonzept zu erstellen.
dies ist, denke ich, den brandschutzfachplanern und den brandschutzsachverständigen vorbehalten, oder?

Der BSB kann aber gleichzeitig auch ein Fachplaner und SV sein.
Außerdem muus der Ausdruck "Brandschutzkonzept" ja nicht ein bauliches "Brandschutzkonzept" bedeuten, zumal das hier in der Unterrubrik "Organisatorischer Brandschutz" steht.
Der Frager sollte das mal konkretisieren, ehe wir hier weiterraten.
Gruß Wolfgang

Schuhmacher

nochmal "Brandschutzkonzept"

Beitragvon Schuhmacher » Fr 09.02.2007 9:36

Das Thema ist doch etwas schwieriger als ich gedacht habe.
Ich glaube wir müssen erst Klären : Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen ? dann können wir vielleicht klären wer verantwortlich für das Konzept ist.

Gruss

Wolf R.

Re: nochmal "Brandschutzkonzept"

Beitragvon Wolf R. » Fr 09.02.2007 10:17

Schuhmacher hat geschrieben:Das Thema ist doch etwas schwieriger als ich gedacht habe.
Ich glaube wir müssen erst Klären : Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen ? dann können wir vielleicht klären wer verantwortlich für das Konzept ist.Gruss

Erstens müssen wir klären, was wir hier unter einem Brandschutzkonzept verstehen!
Ein bauliches oder ein organisatorisches :???:
Wir sind hier in der Rubrik Organisatorischer Brandschutz, aber oft versteht man unter "Brandschutzkonzept" ein bauliches KOnzept für einen Neubau.
Gruß Wolfgang

Braun-Techn. Dienst.-Büro

Brandschutzkonzept

Beitragvon Braun-Techn. Dienst.-Büro » Sa 10.02.2007 15:23

Wer ein Brandschutzkonzept erstellen darf geht aus den Bauordnungsvorschriften hervor - z.B. nach der hessischen HBO gilt hier der Nachweisberechtigte.

Auch kommt es auf die Gebäudeklasse an für die das Brandschutzkonzept erstellt werden soll und in welchem Bundesland das Gebäude steht!

Im Zweifelsfall sollte man die zuständige Brandschutzbehörde bzw. Bauaufsichtsbehörde fragen - soweit die dies überhaupt wissen!! - Meine Erfahrung hat es gezeigt das es hier noch einiges an Wirrwarr gibt! - Und wer dann die Verantwortung im Falle eines Falles trägt, das wird dann sicher ein Richter entscheiden wenn etwas passiert ist und es zu einem Strafverfahren kommen sollte! - und der der das Brandschutzkonzept erstellt hat wird hier sicherlich, wenn das Konzept von den zuständigen Behörden aktzeptiert wurde, sich nicht aus der Verantwortung ziehen können!

A. Braun
Freiberufliche SiFa und freiberuflicher Brandschutzbeauftragter

tektus

Beitragvon tektus » Di 06.03.2007 18:26

Ich glaube hier werden die Begriffe "Brandschutzkonzept" und "Brandschutzordnung" durcheinander geworfen!

Ich würde ein "Brandschutzkonzept" immer als ganzheitliches Werk sehen, das die Belange des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, die des vorbeugenden organisatorischen Brandschutzes und des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt.

Ein Brandschutzbeauftragter beschäftigt sich hingegen in der Hauptsache mit dem vorbeugenden organisatorischen Brandschutz und ist damit z.B. für die "Brandschutzordnung" verantwortlich. Er arbeitet mit einem vorhandenen Brandschutzkonzept und wirkt bei dessen notwendiger Fortschreibung lediglich mit.

Im übrigen ist es für die Haftung des Brandschutzbeauftragten sehr wichtig, in welcher Form er berufen/bestellt ist. Zu empfehlen ist in jedem Fall die Schriftform. Hier sollte dann auch (zur eigenen Sicherheit)festgelegt sein, dass er gegenüber seinem Arbeitgeber/Auftraggeber lediglich eine beratende Funktion ausübt.

Schuhmacher

Beitragvon Schuhmacher » Mi 07.03.2007 9:51

Vielen Dank für eure Beiträge. Einige Hinweise haben mir schon weitergeholfen. :-)
Das Thema ist aber nicht abschliesend geklärt.
Anscheinend gibt es keine rechtliche Grundlagen.
Das Währe auch ein Thema für eine Weiterbildung.

Gruss
Bernhard
Schuhmacher

H.Uhl

Brandschutzkonzept

Beitragvon H.Uhl » Fr 23.03.2007 15:12

Hallo Forumsteilnehmer,
hier scheint wirklich die babylonische Sprachverwirrung zu herrschen!
Für die beiden Begrifflichkeiten gibt es auch "rechtliche" Notwendigkeiten nur in verschiedenen Gebäudezyklen. Das Brandschutzkonzept muss lt. BayBO (+MBO) in der Entwurfs- und Planungsphase erstellt und mit der Baugenehmigung eingereicht werden. Siehe hierzu Bauordnung Titel "AllgemeineAnforderung an die Bauausführung/ Art. 15 Brandschutz" und "Sachverständige/Abschnitt 3 ..vorbeugender Brandschutz" sowie für die "Eingaberichlinien und Verantwortlichkeiten" "Verordnung über die Bauvorlagen im bauaufsichtliches Verfahren.
Für den Zyklus der "Betriebsphase" eines Gebäudes hingegen muss eine Brandschutzordnung (Teil A / B / und C) erstellt werden (BO / BGV / Versicherer ) und hier ist "Eindeutig" der Brandschutzbeauftragte gefordert. Sollte er in dieser Tätigkeit einen Sch.... schreiben so ist er Zivilrechtlich im Bezug auf "Fahrlässigkeit / grobe Fahrl.) ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer "Haftbar"

svfmb

Beitragvon svfmb » Do 01.05.2008 21:41

Schuhmacher hat geschrieben:Vielen Dank für eure Beiträge. Einige Hinweise haben mir schon weitergeholfen. :-)
Das Thema ist aber nicht abschliesend geklärt.
Anscheinend gibt es keine rechtliche Grundlagen.
Das Währe auch ein Thema für eine Weiterbildung.

Gruss
Bernhard
Schuhmacher


Hallo an alle,
um hier auch nochmal meine Sicht darzustellen, melde ich mich hierzu auch nochmal, da ja einige Besucher ja auch die älteren Beiträge durchstöbern, um antworten zu finden.

Also, ein Brandschutzkonzept kann, darf jeder, der etwas davon versteht erstellen. Die Frage ist doch nur, wofür soll es nützen. Ich für meinen Teil bin über jedes Brandschutzkonzept eines Betriebes dankbar, in dem die Brandschutzeinrichtungen, -geräte und anlagen örtlich aufgeführt sind. In einem solchen Konzept kann ich als BSV erkennen, welche möglicherweise erforderlichen Maßnahmen darüber hinaus erforderlich sind. In einem solchen Konzept, das vielmehr als ein Brandschutzplan (in dem nur eine Auflistung aller Brandschutzeinrichtungen beschrieben werden) ist, kann sich jeder der sich damit befasst/befassen muss, schnell und umfassend ein Bild vom Betrieb machen; es erleichert ungemein die weiteren Arbeiten. Diese wäre dann ein Konzept des bestehenden bzw. vorhandenen betrieblichen Brandschutzes.
Anders ist es mit den behördlich geforderten Brandschuzkonzepten, die nach der LBO gefordert werden.
Solche Konzepte sind Sachverständigen gem SVPrüfVo vorbehalten, da nur sie anerkannt werden!
Da solche Konzepte auch immer den derzeitigen Stand bzw. Zustand des vorhanden Brandschutzes wiederspiegeln und zusätzlich alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines funktionierenden Brandschutzes der Veränderung, kann, bei vorhandensein eines betrieblichen Brandschutzkonzeptes, die SV-Leistung, erheblich vereinfachen und Kosten minimieren.
Also, ich kann jedem Brandschutzbeauftragten nur ermuntern und ermutigen, ein Konzept vom vorhandenen betrieblichen Brandschutz zu machen.
Wer sich hierfür mehr interessiert kann mich gerne kontaktieren.
Gruß svfmb