Hallo Feuer Michel!
Hubschrauberlandeplätze als Bodenlandeplätze, erhöhte Hubschrauberlandeplätze (z. B. auf einem Krankenhausdach), Landedecks (z. B. auf Bohrinseln) oder Bordflugplätze (auf Schiffen) sind behördlich genehmigte Landeplätze für Hubschrauber. Grundlage der Genehmigung von Hubschrauberlandeplätzes nach §6 LuftVG ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (Bundesanzeiger (Amtlicher Teil), Jahrg. 2005, Ausgegeben am 29.12.2005) ...
http://www.recht.makrolog.de/bundesanzeiger/TJ2005Nr00246x. Hierauf beruhen auch die technischen Voraussetzungen für Luftlandeplätze.
Konkret: Schau in die Genehmigung Deines Hubschrauberlandeplatzes. Dort steht drin, wie Sicherheit und Brandschutz während des Flugbetriebes gewährleistet werden muß!
Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die in der Regel eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen. Im Gegensatz zu den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Weitere Fragen klärst Du mit der Betriebsabteilung des Luftfahrtbundesamtes:
http://www.lba.deViele Grüße!