Eigentümer-/Vermieterpflicht in Bürogebäuden zum org. B.?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Karin

Eigentümer-/Vermieterpflicht in Bürogebäuden zum org. B.?

Beitragvon Karin » Do 17.07.2008 10:08

Die Landesbauordnung gibt nichts her und die Arbeitsstättenverordnung gilt zunächst für den Arbeitgeber. Was tun, wenn die Sachlage ist wie folgt beschrieben?
Die Räume unseres Unternehmens befinden sich auf einer Etage eines mit drei Haupteingängen versehenen großen 5-geschossigen Bürogebäudes, welches im Tiefgeschoß mit einer gemeinsamen Tiefgaragenanlage (2 Ebenen) versehen ist. Die meisten der ansässigen Mieter - uns eingeschlossen - haben ein Brandschutzkonzept erarbeitet.
Anläßlich einer durch unser Unternehmen durchgeführten Übung (Verhalten im Brandfall) haben wir festgestellt, daß
Vermieterseits jedoch einige Dinge bisher nicht geregelt sind: Es kann ungehindert in die Tiefgarage eingefahren werden - die Aufzüge werden im Brandfall nicht gesperrt. Die bauliche Ausstattung (B-Abschnitte, B-Schotts) ist grundsätzlich in Ordnung. Die Kennzeichnung der Fluchtwege ist vorhanden, aber Flucht- und Rettungspläne kann die Verwaltung nicht zur Verfügung stellen.
Meine konkrete Frage zu diesem Thema: Welche Vorschriften gelten für Eigentümer/Vermieter von Bürogebäuden hinsichtlich der Sicherheit im Brandfall für die allgemeinen Verkehrsbereiche, die nicht Mietsache sind und im Brandfall aber große Gefährdungspotentiale für Mitarbeiter und Besucher beinhalten.

Armin

Beitragvon Armin » Do 07.08.2008 22:47

hallo

hoffe es ist noch nicht zu spät.

Generell sind meines wissens keine Flucht und Rettungspläne notwendig wenn es nicht gefordert wird.

Wir machen das generell immer mit Rücksprache (Feuerwehr, Bauamt).
In der Regel sagen die nicht das es sein muss.

Das Thema baulicher Brandschutz muss durch den Eigentümer bezahlt werden. Hier sollte einer von euch den Hut auf haben und regelmässig prüfen ob hier alles soweit im grünen ist.

Aufzüge sollten alle eine Brandfallsteuerung haben. Man nehme das Beispiel Flughafen Düsseldorf.

Bei uns ist es so das jeder Besucher sich anmeldet und einen Besucherausweiß bekommt, hier ist auf der Rückseite eine kleine Unterweisung. Verhalten im Brandfall.

cgraf

Beitragvon cgraf » Fr 08.08.2008 0:15

Armin hat geschrieben:Aufzüge sollten alle eine Brandfallsteuerung haben. Man nehme das Beispiel Flughafen Düsseldorf.


Als Facherrichter in der Sicherheitstechnik frage ich wieder mal:
Wie soll das bitte, ohne einer Brandmeldeanlage, vernünftig umgesetzt werden?

Sugus

Beitragvon Sugus » Fr 08.08.2008 1:53

cgraf hat geschrieben:Wie soll das bitte, ohne einer Brandmeldeanlage, vernünftig umgesetzt werden?


Rauchmelder im Fahrstuhlschacht. :???: :wein:

Armin

Beitragvon Armin » Fr 08.08.2008 8:54

es gibt hier sicher mittel und Wege dies umzusetzen.
Kostet natürlich Geld. Das ist klar.

Es ist trotzdem unverantwortlich den Zustand so hin zu nehmen.

Man hat ja in der Vergangenheit gesehen was passiert wenn sowas nicht vorhanden ist.

Es gibt auch Rauchmelder die nur eine Rauchschutztür steuern, ohne einen Alarm zur FW abzusetzen.
Sowas wäre sicher auch für Aufzüge möglich. Könnte ich mir zumindest vorstellen.

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Fr 08.08.2008 22:23

Sugus hat geschrieben:
cgraf hat geschrieben:Wie soll das bitte, ohne einer Brandmeldeanlage, vernünftig umgesetzt werden?


Rauchmelder im Fahrstuhlschacht. :???: :wein:


Was macht nen das für nen Sinn, der Fahrstuhlschacht hat F90 also müsste das Gebäude erst einmal 90 Minuten lang brennen, bis die BFS funktioniert.



Welchen Sinn hat die BFS beim Aufzug?

Sie soll verhindern das im Brandfall Menschen durch Stromausfall (durch Abbrennen der NSHV oder der Aufzugszuleitung) im Aufzug stecken bleiben.

Weiterhin ist es nachträglich aufwendig aber machbar, einen Aufzug umzurüsten, als Wichtigstes sehe ich hier die Zuleitung in Funktionserhalt 30 min., nach der gültiger LAR des jeweiligen Bundeslandes.

Nur bringt das alles nichts, wenn das Feuer im Keller nicht bemerkt wird, also müsste es in diesen Bereichen und vor dem Aufzug in jeder Etage Rauchmelder geben. Die sollten dann schon auf einer BMA auflaufen, um das Ganze richtig umzusetzen. Diese muss aber nicht zwangsläufig auf die Feuerwehr aufgeschaltet sein, Stichwort Hausalarm.

Armin

Beitragvon Armin » Sa 09.08.2008 11:15

also ich denke das hier das wichtigste ist der Funktionserhalt für eine fahrt.
Die Melder vo dem Aufzug sollen verhindern das der Aufzug in einem betroffenen Stockwerk anahlten. Die Steuerung müßte so funktionieren das der Aufzug ins EG fährt wenn nicht betroffen und dann außer Betrieb geht.

cgraf

Beitragvon cgraf » Sa 09.08.2008 12:48

Armin hat geschrieben:Die Steuerung müßte so funktionieren das der Aufzug ins EG fährt wenn nicht betroffen und dann außer Betrieb geht.

Genau DAS soll bei einer Brandfallsteuerung dynamisch verhindert werden.
Ein Fahrstuhl soll nicht sinnlos an einer verrauchten Etage vorbeisausen sondern sich "intelligent" eine andere Haltestelle suchen.

Aber über dieses Thema wurde ausgiebig an geeigneteren Stellen in diesem Forum gesprochen.
Darüber hinaus muss hier diese Problematik nicht neu erfunden werden, da es sich hierbei um eine allgemeine Regel der Technik handelt.