Bestellung eines "Leitenden Brandschutzbeauftragten&quo

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Wiemann
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Bestellung eines "Leitenden Brandschutzbeauftragten&quo

Beitragvon Wiemann » Mi 09.04.2008 15:31

Hallo zusammen,

eines unserer Mitglieder sucht eine Bestellurkunde als "Leitender Brandschutzbeauftragter". Er ist bei einem Unternehmen mit mehreren Standorten mit mehreren Brandschutzbeauftragten in Deutschland tätig. Hat jemand von Euch eine Grundlage für die Ausübung dieser Tätigkeit. Sicherlich ist eine Bestellurkunde zum Brandschutzbeauftragten entsprechend anpassbar. Nur wie stelle ich die fachliche bzw. disziplinarische Weisungsbefugnis dar?
Bei einem externen Dienstleister ist das einfacher zu händeln, aber wie regele ich so etwas intern?
Hat jemand von Euch eine Idee.

Gruß
Uwe

nadoli94

Beitragvon nadoli94 » Mo 14.04.2008 20:55

Hallo Uwe,

die Nuß wird nicht ganz einfach zu knacken sein. Wenn ich mal davon ausgehe, dass die Standorte als eigenständige Gesellschaften geführt werden, wird die Gesamtunternehmung bzw. der Konzern sicherlich bereits zu den meist vorhandenen Linien-Organisationen auf Standortebene eine zusätzliche Matrix-Organisation den Standorten übergestülpt haben. Problem hier ist das die Standortleiter zwar als Geschäftsführer rechtlich voll verantwortlich sind, jedoch meistens nicht mal den Kauf einer Briefmarke eigenständig abwickeln dürfen. Hier ist die zu schaffende Position eines Leit. BSB als Konzernverantwortlicher sicherlich eine gute Sache.
Ich würde die Bestellurkunde eines BSB im Grunde entsprechend anpassen und bei der Weisungsbefugnis eine Trennung reinbringen. Der Leit. BSB kann sicherlich auf Konzernebene die fachliche Weisungsbefugnis bekommen, die Disziplinarische sollte/muss beim Standortleiter verbleiben. Am Ende verbleibt die Verantwortung ja doch beim Standortleiter, es gibt hier eine Trennung zwischen dem deutschen Recht und der Konzernorganisation. Richtig interessant wird dies bei ausländischen Konzernen, da hier auch noch das oft stark unterschiedliche Landesrecht mit dem Deutschen bzw. die Mentalität zwischen deutschem Standort und ausländischer Zentrale zusammen trifft (bin in einem französischem Konzern). Der Leit. BSB macht so gesehen eine reine Lobbyarbeit bei der Konzernleitung.

Gruß
Oliver

Wiemann
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Beitragvon Wiemann » Di 15.04.2008 20:13

Hallo Oliver,

vielen Dank für die Info. Ich sehe die nicht einfach zu lösende Situation genauso, wollte aber gerne mal andere Meinungen dazu hören.

Gruß Uwe

svfmb

Bestellung eines "Leitenden Brandschutzbeaftragten"

Beitragvon svfmb » Mo 28.04.2008 22:15

Hallo Uwe,
ich habe gerade eine Stellungnahme zu deinem vermeintlichen Problem gemailt; denke ich jedenfalls!?
Ich hoffe zumindest, dass du meine Stellungnahme als Mail erhälst. Falls ich hier etwas Falsch gemacht habe, da ich sonst noch niemals in einem Forum aktiv war, hier noch einmal:
wenn ich deine Ausführung richtig verstehe geht es in dm Unternehmen um einen "Oberbrandschützer". Was soll diese hirachiesche Struktur denn bewirken?
Entweder habe ich einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten zur fachlichen Beratung und Betreuung bestellt/beauftragt oder ich habe nur "Brandschutzhilfskräfte" auf den einzelnen Anlagen/Unternehmen, die geführt werden vom Brandschutzbeauftragten!
Der BSB ist ein Fachberater mit Überwachungsaufgaben und somit, so soll es jedenfalls sein, wenn er qualifiziert ausgebildet wurde, kompetent in seiner Tätigkeit.
Wenn der BSB an seine Wissensgrenzen stößt, sollte ein Brandschutzsachverständiger mit der Lösung des Problems betraut werden.
Ich selbst habe mich mit einem solch ähnlichen Problem bei einem großen Unternehmen mit mehreren selbstständigen Betrieben in Deutschland, mit einer zentralen Brandschutzabteilung, befasst und eine Struktur erstellt.
Für das Unternehmen habe ich eine umfangreiche Dokumentation mit allen dafür notwendigen Maßnahmen, Erfordernissen und Beschreibungen erstellt.
Wenn Interesse daran besteht, bitte um eine entsprechende Nachricht mit möglichst näheren Informationen zu dem Vorhaben.

Mit feundlichem Gruß
svfmb