Organisation Gebäuderäumung / Obekträumung

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
H.Uhl

Organisation Gebäuderäumung / Obekträumung

Beitragvon H.Uhl » Fr 29.02.2008 18:21

Hallo liebe Kollegen,
da ich mich derzeit mit der optimierung bzw. Neuorganisation der "Gerichtsfesten" Objekträumung (die nicht von den Vorständen "zerpflückt" werden kann) an unserem Standort beschäftige bin ich auf folgende Problematik gestossen.
Arbeitsschutzgesetz und BGV A1 / BGR A1, hier nur zwei aus den unzähligen Verordnungen und Gesetzen, beinhalten die Organisationspflicht des Unternehmers für die "Erste Hilfe-Brandbekämpfung (Entstehungsbrände) und Evakuierung". Während für die Erste Hilfe und Brandbekämpfung bereits die Anzahl (ca. 5%), Ausbildungsinhalte sowie Folgeunterweisungen der Mitarbeiter erwähnt sind, sind für die Räumungshelfer keine weiteren Angaben zu finden. Hier wird von unseren "Verantwortlichen" nun eingehakt und es genüge wenn die Führungskräfte diese Aufgabe übernehmen. Desweiteren will man von einer "Benennung" der Funktionsträger absehen. Da hier in den Vorschriften leider nur eine Empfehlung kein muss ausgesprochen wird bin ich mit meiner Auffassung (Dokumentationspflicht auch für Brandschutz- und Räumungshelfer) ziemlich allein "auf weiter Flur".
Leider sind die entsprechenden Rechtsprechungen nur sehr dünn gesät in denen Organisationspflichtverletzungen zu Verurteilungen geführt haben (bis jetzt) und auch nur dann wenn es sich um Fertigung bzw. Chemiebetriebe handelte.
Unser Standort besteht aus drei nicht kleinen Gebäudekomplexen. Zwei der drei Gebäude sind ausschließlich der Verwaltung (Büro,Schulung,Konferenz und Verköstigung) zugeordnet. Derzeit sind an unserem Standort ca. 6.500 Mitarbeiter angesiedelt.
Deshalb bin ich der Meinung das hier eine "straffe Organisation", in der jeder Funktionsträger weis, wer, was in welchen Bereich zu tun hat, notwendig und Dokumentiert ist.
Weiterhin habe ich ein persönliches Problem mit der Verantwortlichkeit in einer Aktiengesellschaft im Besonderen einer Europäischen ! Ist der Vorstand der SE verantwortlich für die Notfallorga. der Deutschland AG ?
Es wäre mir sehr geholfen wenn ich wenigstens für meine Organisationsthematik Lösungsansätze bekommen könnte.
Für die rege "Diskusionsteilnahme" bedanke ich mich im voraus.
Beste Grüße
Herbert Uhl

d.riethmueller

Beitragvon d.riethmueller » Fr 29.02.2008 22:24

Hallo Herr Uhl,

wenn in Ihrem Unternehmen festgelegt wurde, dass die Führungskräfte die Aufgaben des Räumungshelfers übernehmen, ist das i.O. Die FK's haben ohnehin die Fürsorgepflicht für ihre MA und wären im Falle einer Räumung der Kapitän an Bord und verlassen als Letzter den sinkenden Kahn. Diese Anweisung sollte allerdings in einer schriftlichen Dienstanweisung festgelegt sein, ab welcher Hirarchieebene diese Vorschrift greift (z.B.Abteilungsleiter). In den meisten Fällen wird ebenfalls die Verantwortung über die Durchführung für die jährliche Unterweisung der MA festgelegt. Somit wären BGV A1 §§ 4 und 13 erfüllt. Auch im ArbSchG §4 wird beschrieben, dass den Beschäftigten geeignete Anweisungen zu erteilen sind.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Unternehmen diesbezüglich "gerichtsfest" vorgesorgt hat und dies als Anweisung bereits besteht.
Die andere Seite ist, diese Aufgabe den verantwortlichen FK's zu vermitteln. Es ist nicht immer die Bereitschaft und das erforderliche Wissen vorhanden. Hier liegt es an uns BSB gezielt Hilfe anzubieten. Mir persönlich ist dieses Thema nur all zu gut bekannt. So kann man in einer Info-Veranstaltung durchaus darauf hinweisen, welche rechtlichen Folgen es im Schadensfall für die FK haben kann. Manchmal hilft es.

H.Uhl

Organisation Gebäuderäumung / Obekträumung

Beitragvon H.Uhl » Mi 05.03.2008 13:34

Hallo Herr Riethmueller,
als erstes besten Dank für Ihren Beitrag.
Es ist richtig das es festgelegt wurde jedoch bin ich der Meinung und die Praxis bestätigt das immer wieder das leider erhebliche diskrepanzen zwischen "Theorie und Praxis" herrschen. Fürsorgepflicht !! ich denke es gibt sehr wenig Unternehmen die es mit den gesetzlichen Vorschriften (ob KonTraG/BGB/StGB etc.) sehr genau nehmen, ausser es ist im interesse der Betriebes (Produktion).
Ich weis nicht auf welchen Erfahrungsschatz Sie zurückgreifen ich persönlich weiss welchem Druck die FK´s ausgesetzt sind (ob in AK oder Fachaufgaben) ich habe diese Seite lange Jahre selbst "genossen".
Das hilft jedoch in der Thematik nicht weiter. Was dem Thema Brandschutz in unserem Lande fehlt ist die Lobby und die Unterstützung durch den Gesetzgeber bzw. der Exekutive und der Legistrative (z. B. den Gerichten). Bisher sind alle Verantwortlichen die vor Gericht standen mit einem blauen Auge davongekommen (s. Flughafen Düsseldorf). Sieht man sich die Situation in unseren Nachbarländern (Schweiz / Österreich und selbst Frankreich) an wird hier wesentlich härter gehandelt.
Wie dem auch sei wir müssen uns mit den derzeitig vorherrschenden Situationen mehr oder weniger abfinden (ich eher weniger)
Besten Gruß aus München
Herbert Uhl