hallo .. ich habe da mal ne Frage ... eine spielhalle soll bei uns neueröffnet werden und ich wurde vom Betreiber auf den vorbeugenden Brandschutz angesprochen
Nun bin ich am überlegen welche art und menge ich ihm an feuerlöschern z.b. raten soll... vllt hat ja jemand von euch erfahrungen damit oder kann mir sagen wo ich so was nachlesen kann ... fällte eine spielhalle unter die arbeitsstättenrichtlinie oder unter die versammlungsstätten verordnung ..
wäre toll wenn mir jemand den tipp in die richitige richtung geben könnte
danke firefox
vorbeugender brandschutz in einer spielhalle
Hallo firefox,
Ich schätze mal das eine Spielhalle unter VersammlungstättenVo fällt,
aber dazu kann dir bestimmt von den Kollegen genauereres sagen.
Für die Menge an Feuerlöschern würde ich die BGR 133 zu Rate ziehen,
denn für die Beschäftigten des Betreibers ist es ja eine Arbeitsstätte und die versammlunsstättenVO macht zu Feuerlöschern keine angaben meines Wissens nach.
Ist das unser Überherrn im Saarland ?
Gruß Stefan Huter
Folgendes habe ich gerade in der VStättVo Saarland gefunden:
§ 28 Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen
(1) In Versammlungsräumen oder in ihren Nebenräumen oder Fluren sowie in
Kleiderablagen (§ 29) müssen Feuerlöscher gut sichtbar und in ausreichender Zahl angebracht sein.
Ich schätze mal das eine Spielhalle unter VersammlungstättenVo fällt,
aber dazu kann dir bestimmt von den Kollegen genauereres sagen.
Für die Menge an Feuerlöschern würde ich die BGR 133 zu Rate ziehen,
denn für die Beschäftigten des Betreibers ist es ja eine Arbeitsstätte und die versammlunsstättenVO macht zu Feuerlöschern keine angaben meines Wissens nach.
Ist das unser Überherrn im Saarland ?
Gruß Stefan Huter
Folgendes habe ich gerade in der VStättVo Saarland gefunden:
§ 28 Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen
(1) In Versammlungsräumen oder in ihren Nebenräumen oder Fluren sowie in
Kleiderablagen (§ 29) müssen Feuerlöscher gut sichtbar und in ausreichender Zahl angebracht sein.