Die Situation hat sich wie folgt weiterentwickelt:
die Hausverwaltung behauptet mir gegenüber:
"Laut Garagenverordnung NRW müssen Stahlschränke jederzeit zwecks Überprüfung auf brennbare Stoffe zugänglich sein. Bei Nichteinhaltung wird die Feuerwehr informiert".
Meine Fragen:
- WO steht denn das in der Garagenverordnung NRW ? Ich habe da nichts entsprechendes entdeckt.
- WAS heißt "jederzeit zugänglich" ? Darf ich da kein Schloß ranmachen ?
- WAS genau sind "brennbare Stoffe" ? Motorenöl ? Papier ? Eine Arbeitshose ? WO ist das definiert ?
Das ganze ist ein sehr wichtiges Thema für mich. Ich danke deshalb jedem, der mir hier helfen kann für seine Zeit und Mühe !!
Gruß