Spind in der Tiefgarage ?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Teetrinker

Spind in der Tiefgarage ?

Beitragvon Teetrinker » Di 16.05.2006 13:57

Bitte Euch um Eure Hilfe !

Auf meinem Tiefgaragenstellplatz habe ich einen Metallspind stehen.
Die Hausverwaltung fordert mich auf, ihn zu entfernen.
Sie beruft sich auf die Garagenverordnung NRW und die Brandschutzverodnung NRW.

Muß er weg ?

Danke !!!!!

homueller

Schrankfahrzeug?

Beitragvon homueller » Di 16.05.2006 15:46

Hallo,
in § 8 der GarVO steht: (3) Abstellflächen von nicht mehr als 20 m 2 Grundfläche sind innerhalb von Kleingaragen ohne Trennwände zulässig.
Wenn also Dein Schrank nicht größer ist :lach: .
Ich meine, wenn der Sinn der Garage verpufft, indem man nur noch Schränke jedoch nicht Fahrzeuge abstellt ist der Sinn der Garage hin.
Wenn ich jedoch KFZ- Kleinteile in einem Schrank in der Garage unterbringe ist die Garage nicht "entweiht".
Wie Du obes siehst, ist dies sogar von der GarVO abgesegnet.
Alles???

Horst

Teetrinker

Beitragvon Teetrinker » Di 16.05.2006 16:29

Vielen Dank, Horst !

Der Tip auf die Garagenverordnung ist super, bestens geholfen !!!!!

Vielleicht noch eine Frage zur erwähnten Brandschutzverordnung NRW. Gibt es da etwas nachteiliges ?

Nochmals 1000 Dank !!!!!

homueller

nachteiliges?

Beitragvon homueller » Mi 17.05.2006 8:33

Hallo,
jetzt versteh ich Dich nicht richtig. Ich nehme an Du meinst die GarVO!
Für wen nachteilig?
In der stehen die einzelnen Grade einer Garage (Klein, Mittel Groß-).
Es sind auch Bedingungen zur Lüftung genannt. Das einzige, was eine Art Lager regelt habe ich Dir geschickt.
Wenn Du die VO haben willst-> ?

Horst

Teetrinker

Beitragvon Teetrinker » Mi 17.05.2006 9:41

Hallo Horst,

bitte Nachsicht, habe mich nicht klar genug geäußert.

Ich benötige Argumente, die FÜR den Verbleib des Spindes sprechen.
Nun ist es so, daß man mir mit der Garagenverordnung gekommen ist.
Bin sehr froh, daß ich das mit Deiner Hilfe nun entkräften kann.
Dann kommen die mir aber auch mit einem allgemeinen Hinweis auf die Brandschutzverordnung NRW. Ohne auf irgendeinen genauen Paragraphen zu verweisen. Ich habe nur KFZ - Werkzeug im Spind. Nichts brennbares.
Meine Frage wäre bitte: gibt vor diesem Hintergrund die Brandschutzverordnung NRW etwas her ? Sagt sie irgendwo, WAS in einer Tiefgarage gelagert werden darf ?

Danke !!!!!

Gruß