Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand verbindlich sagen, wie es mit Rauchverbot im Altersheim für die Bewohner aussieht. Gibt es da Unterschiede zwischen Betreutem Wohnen, Seniorenwohnheim, Alters- und Pflegeheim?
Diese Frage wurde an mich herangetragen, bin aber ziemlich ratlos. Vielleicht haben wir ja einen Rechtsexperten?
Gruss aus Hessen: Peter Schäffer
Rauchverbot im Altersheim?
Hallo Herr Zimmer,
natürlich stellt es einen Eingriff in die Grundrechte dar, in bestimmten Gebäuden das Rauchen zu untersagen. Aber warum soll das in Seniorenwohnbereichen nicht gnauso gehen wie in Krnkenhäusern, Schulen, Verkaufsstätten etc.? Denn geraden das rauchen ist je eine häufige Ursache von Bränden in Pflegezimmern. Ausserdem stellt der rauch ab einer bestimmten Dichte ja auch die Meldegröße für die BMA dar, die sich ja inzwischen in diesen Einrichtungen durchsetzt. Alternativ könnte hier nur ein Raucherzimmer mit entsprechender B1-Ausstattung und Thermomeldern eingerichtet werden. Oder die Leute müssen halt vor die Tür, solange sie noch können.
Was die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bereichen wie betr. Wohnen etc. angeht, folgendes: Betreutes Wohnen würde ich über eigenständige, abgeschlossene Wohnungen definieren, alles andere heißt vielleicht unterschiedlich, ist aber wohl dasselbe. Denn pflegebedürftig Stufe 1 bis 3 sind hier die Bewohner praktisch immer, sonst kämen sie nicht rein. Und mit der Pflegebedürftigkeit bzw. dem Grad der Behinderung ergeben sich die Probleme, die zu den brandschutztechnischen Konsequenzen führen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
natürlich stellt es einen Eingriff in die Grundrechte dar, in bestimmten Gebäuden das Rauchen zu untersagen. Aber warum soll das in Seniorenwohnbereichen nicht gnauso gehen wie in Krnkenhäusern, Schulen, Verkaufsstätten etc.? Denn geraden das rauchen ist je eine häufige Ursache von Bränden in Pflegezimmern. Ausserdem stellt der rauch ab einer bestimmten Dichte ja auch die Meldegröße für die BMA dar, die sich ja inzwischen in diesen Einrichtungen durchsetzt. Alternativ könnte hier nur ein Raucherzimmer mit entsprechender B1-Ausstattung und Thermomeldern eingerichtet werden. Oder die Leute müssen halt vor die Tür, solange sie noch können.
Was die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bereichen wie betr. Wohnen etc. angeht, folgendes: Betreutes Wohnen würde ich über eigenständige, abgeschlossene Wohnungen definieren, alles andere heißt vielleicht unterschiedlich, ist aber wohl dasselbe. Denn pflegebedürftig Stufe 1 bis 3 sind hier die Bewohner praktisch immer, sonst kämen sie nicht rein. Und mit der Pflegebedürftigkeit bzw. dem Grad der Behinderung ergeben sich die Probleme, die zu den brandschutztechnischen Konsequenzen führen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
Hallo Herr Fleischhauer,
da bin ich ganz Ihrer Meinung. Allerdings fehlt mir hier rechtlich "Hand und Fuss". Wenn ich sehe, dass einige Bewohner in Seniorenheimen ihr Bett selbst nicht mehr finden, dann aber mit Zigarette darin liegen, muss es doch mehr um die Allgemeinheit gehen. Ich möchte auch nicht in einem Hotel übernachten, wo ich weiß, dass der Nachbar immer mit Zigarette ins Bett geht.
Gruss: Peter Schäffer
da bin ich ganz Ihrer Meinung. Allerdings fehlt mir hier rechtlich "Hand und Fuss". Wenn ich sehe, dass einige Bewohner in Seniorenheimen ihr Bett selbst nicht mehr finden, dann aber mit Zigarette darin liegen, muss es doch mehr um die Allgemeinheit gehen. Ich möchte auch nicht in einem Hotel übernachten, wo ich weiß, dass der Nachbar immer mit Zigarette ins Bett geht.
Gruss: Peter Schäffer
Hallo Brandschützer,
wenn wir jetzt wirklich von einem Pflegeheim und nicht nur von einer altengerechten Wohnanlage ausgehen, gehört hier ja m.E. eine automatische BMA mit Vollschutz, d.h. Rauchmelder auch in den 'Wohnungen', hinein.
Ob dies gleich Rauchverbot bedeuten muß, wäre zu diskutieren. Ich habe auch schon eine autom. BMA für eine Kegelbahn/Gaststätte betreut, welche auch zu den Silvesterfeierlichkeiten keinen Fehlalarm hatte (2-Melder-Abhängigkeit).
In einem mir vorliegendem Brandschutzkonzept hat der Fachplaner (welcher auch Prüfing. für Brandschutz ist, und mir als sehr kompetent bekannt ist) für ein "Seniorenzentrum" eine autom. BMA mit Vollschutz gefordert. Zur Überwachung der Zimmer heißt es darin:
"Besonderer Beachtung bedarf die Ausführung der Melder im Bereich der Aufenthaltsräume, da hier Rauchentwicklung durch Raucher entstehen kann."
mfG
M. Koeppen
wenn wir jetzt wirklich von einem Pflegeheim und nicht nur von einer altengerechten Wohnanlage ausgehen, gehört hier ja m.E. eine automatische BMA mit Vollschutz, d.h. Rauchmelder auch in den 'Wohnungen', hinein.
Ob dies gleich Rauchverbot bedeuten muß, wäre zu diskutieren. Ich habe auch schon eine autom. BMA für eine Kegelbahn/Gaststätte betreut, welche auch zu den Silvesterfeierlichkeiten keinen Fehlalarm hatte (2-Melder-Abhängigkeit).
In einem mir vorliegendem Brandschutzkonzept hat der Fachplaner (welcher auch Prüfing. für Brandschutz ist, und mir als sehr kompetent bekannt ist) für ein "Seniorenzentrum" eine autom. BMA mit Vollschutz gefordert. Zur Überwachung der Zimmer heißt es darin:
"Besonderer Beachtung bedarf die Ausführung der Melder im Bereich der Aufenthaltsräume, da hier Rauchentwicklung durch Raucher entstehen kann."
mfG
M. Koeppen
Hallo Herr Koeppen,
für die Überwachung aller Zimmer wäre ich natürlich auch, aber..... Sie kennen die Betreiber von Seniorenheimen. Im vorliegenden Fall ist natürlich eine Überwachung der Flure durch eine VdS-Anlage schon lange Fakt, aber mehr Geld wird nicht ausgegeben (bei uns brennt es ja sowieso nicht).
Das neuste war jetzt, dass eine ältere Bewohner auf Ihren alten Tauchsieder nicht verzichten wollte - den habe ich ihr aber ausgeredet.
Gruss: Peter Schäffer
für die Überwachung aller Zimmer wäre ich natürlich auch, aber..... Sie kennen die Betreiber von Seniorenheimen. Im vorliegenden Fall ist natürlich eine Überwachung der Flure durch eine VdS-Anlage schon lange Fakt, aber mehr Geld wird nicht ausgegeben (bei uns brennt es ja sowieso nicht).
Das neuste war jetzt, dass eine ältere Bewohner auf Ihren alten Tauchsieder nicht verzichten wollte - den habe ich ihr aber ausgeredet.
Gruss: Peter Schäffer
Hallo Herr Fleischhauer,
natürlich wäre es eine Option, Raucherzimmer einzurichten - solange die Bewohner diese denn noch aufsuchen können.
Meine Ablehnung bezog sich eher auf ein generelles Rauchverbot im Gebäude, da ich das Ausgangsposting so interpretiert hatte.
Frank Fleischhauer hat geschrieben:Hallo Herr Zimmer,
natürlich stellt es einen Eingriff in die Grundrechte dar, in bestimmten Gebäuden das Rauchen zu untersagen. Aber warum soll das in Seniorenwohnbereichen nicht gnauso gehen wie in Krnkenhäusern, Schulen, Verkaufsstätten etc.? Denn geraden das rauchen ist je eine häufige Ursache von Bränden in Pflegezimmern.
natürlich wäre es eine Option, Raucherzimmer einzurichten - solange die Bewohner diese denn noch aufsuchen können.
Meine Ablehnung bezog sich eher auf ein generelles Rauchverbot im Gebäude, da ich das Ausgangsposting so interpretiert hatte.
Hallo Herr Schaeffer,
die BMA mit autom. Meldern auf den Fluren hätte sich der Bauherr dann auch sparen können, denn wenn der Rauch erstaml auf den Fluren ist, ist 1. der Person im Brandraum nicht mehr zu helfen und 2. auch eine Räumung der betroffenen Station nicht mehr möglich. Denn die FW wird kaum mit ausreichend Personal und Fluchthauben kommen, um "mal eben" da 20 und mehr Personen zu retten. Ausserdem gibt es die DIN/VDE 0833-2, welche twar bauaufsichtlich nicht eingeführt ist aber eine a.a.R.d.T. darstellt. Und die fordert für derartige Risiken eindeutig eine flächendeckende Überwachung. Ich möchte nicht in der Haut des Planers oder Betreibers stecken, wenn hier nach einem Brandverletzten oder -toten Bewohners ermittelt und dann auch mit Sicherheit angeklagt wird.
Und auch die Bauaufsichtsbehörden fordern üblicherweise aufgrund der "besonderen Art und Nutzung" als erhöhte Anforderung eine flächendeckende Überwachung auch der Pflegezimmer.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
die BMA mit autom. Meldern auf den Fluren hätte sich der Bauherr dann auch sparen können, denn wenn der Rauch erstaml auf den Fluren ist, ist 1. der Person im Brandraum nicht mehr zu helfen und 2. auch eine Räumung der betroffenen Station nicht mehr möglich. Denn die FW wird kaum mit ausreichend Personal und Fluchthauben kommen, um "mal eben" da 20 und mehr Personen zu retten. Ausserdem gibt es die DIN/VDE 0833-2, welche twar bauaufsichtlich nicht eingeführt ist aber eine a.a.R.d.T. darstellt. Und die fordert für derartige Risiken eindeutig eine flächendeckende Überwachung. Ich möchte nicht in der Haut des Planers oder Betreibers stecken, wenn hier nach einem Brandverletzten oder -toten Bewohners ermittelt und dann auch mit Sicherheit angeklagt wird.
Und auch die Bauaufsichtsbehörden fordern üblicherweise aufgrund der "besonderen Art und Nutzung" als erhöhte Anforderung eine flächendeckende Überwachung auch der Pflegezimmer.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer