Hallo,
kann mir jemand sagen wo es geschrieben steht,das und wie oft der Betrieb eine Evakuierung zu üben/durchzuführen hat?
Ich denke es kann mir schnell geholfen werden.
Bis dann.....
Holger.
Evakuierungsrichtlinien?
Evakuierungsrichtlinien
Hallo Holger,
Grundlage für die Evakuierung ist sicherlich das ArSchG § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen.
Der Rhytmus der Evakuierungsübung ist allerdings nicht definiert - lediglich: ... müssen in einem angemessen Verhältnis .... oder ... regelmäßig ....
Gut, hier muss dann anhand der Gefährdungspotentiale und der Anzahl der Beschäftigten in dem Betrieb im Arbeitschutzausschuß mit dem Unternehmer der Intervall festgelegt werden. Wichtig ist, dass eine Übung gut vor - und auch nachbereitet wird.
Auch die BGV A1 ,BGV A8 und ArbStättV geben Hinweise zur Evakuierungs/Räumungsübung.
Ich denke als kurze Info dürfte dich, dies erst einmal weiterbringen.
Grundlage für die Evakuierung ist sicherlich das ArSchG § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen.
Der Rhytmus der Evakuierungsübung ist allerdings nicht definiert - lediglich: ... müssen in einem angemessen Verhältnis .... oder ... regelmäßig ....
Gut, hier muss dann anhand der Gefährdungspotentiale und der Anzahl der Beschäftigten in dem Betrieb im Arbeitschutzausschuß mit dem Unternehmer der Intervall festgelegt werden. Wichtig ist, dass eine Übung gut vor - und auch nachbereitet wird.
Auch die BGV A1 ,BGV A8 und ArbStättV geben Hinweise zur Evakuierungs/Räumungsübung.
Ich denke als kurze Info dürfte dich, dies erst einmal weiterbringen.