Ich bin gerade mit einem Fall konfrontiert, bei dem ich nicht so recht weiter weiß und hoffe ihr könnt helfen.
Folgendes Szenario:
- Industriebetrieb aus dem produzierenden Bereich mit ca. 300 Mitarbeitern.
- Auf dem Werksgelände befinden sich mehrere, teilweise recht alte Industrie- und Produktionsgebäude.
- Es ist eine interne BMA vorhanden: Keine Aufschaltung bei der Feuerwehr!
Bisher ist in der BSO festgeschrieben, dass bei einem Alarm ohne Ausnahme eine Evakuierung eingeleitet/durchgeführt wird.
Die gelebte Praxis ist jedoch die, dass es aufgrund des Umstandes, dass es aufgrund staubiger Produktion etc. ca. 1x pro Monat zu einem Fehlalarm durch die BMA kommt daher dazu übergegangen wurde, dass bei eine Alarm die jeweilige Schichtleitung immer erst den Ort des ausgelösten Brandmelders aufsucht, dort persönlich prüft ob tatsächlich ein Brand vorhanden ist und dann entscheidet ob eine Evakuierung durchgeführt wird oder nicht.
Die Betriebsleitung möchte die beschriebene gelebte Praxis nun in der Brandschutzordnung festschreiben und dieses Vorgehen somit offiziell machen.
Frage: Geht das?`
Ich sehe hier insbesondere Haftungsrisiken für den Fall dass die Schichtleitung einen Brand bei ihrer Prüfung übersieht und einen Alarm als Fehlalarm einstuft der doch ein echter Brand ist und in der Folge auch Menschenleben gefährdet sein können durch die dann verzögert eingeleitete Evakuierung.
Andernfalls, auch wenn direkt eine Evakuierung stattfindet, prüft ja die gleiche Schichtleitung ob es sich eventuell nur um einen Fehlalarm gehandelt hat und gibt das Gebäude wieder frei - wie gesagt, das gesamte Werk ist nicht bei der Feuerwehr aufgeschaltet.
Somit bleibt die Verantwortung ja eigentlich doch gleich, nur die Ablaufreihenfolge wäre eine andere.
Wobei man genauso argumentieren kann, dass im Falle eines echten Brandes durch die manuelle Fehlalarmprüfung vor Einleitung einer Evakuierung wertvolle Zeit verloren geht wodurch auch Menschenleben gefährdet werden können.
Das Ansinnen der Betriebsleitung immer erst zu prüfen ob tatsächlich ein Brand vorliegt bevor eine Evakuierung durchgeführt wird ist jedenfalls nachvollziehbar, da eine Evakuierung immer mit einem Abfahren der Anlagen verbunden ist und dabei ein erheblicher Produktionsausfall entsteht mit starken finanziellen Einbußen.
Also meine konkreten Fragen sind:
- Ist es möglich eine Fehlalarmprüfung vor Einleitung einer Evakuierung in der BSO festzuschreiben und aus welchen Vorschriften lässt sich ableiten dass dies möglich ist oder welche Vorschriften gibt es eventuell dagegen stehen?
Ich hoffe jemand von euch kann helfen und ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus.
Viele Grüße
Brandschützer
