Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Brandschützer
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Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Beitragvon Brandschützer » Do 12.12.2024 8:34

Hallo liebe Brandschützer.

Ich bin gerade mit einem Fall konfrontiert, bei dem ich nicht so recht weiter weiß und hoffe ihr könnt helfen.

Folgendes Szenario:

- Industriebetrieb aus dem produzierenden Bereich mit ca. 300 Mitarbeitern.
- Auf dem Werksgelände befinden sich mehrere, teilweise recht alte Industrie- und Produktionsgebäude.
- Es ist eine interne BMA vorhanden: Keine Aufschaltung bei der Feuerwehr!

Bisher ist in der BSO festgeschrieben, dass bei einem Alarm ohne Ausnahme eine Evakuierung eingeleitet/durchgeführt wird.

Die gelebte Praxis ist jedoch die, dass es aufgrund des Umstandes, dass es aufgrund staubiger Produktion etc. ca. 1x pro Monat zu einem Fehlalarm durch die BMA kommt daher dazu übergegangen wurde, dass bei eine Alarm die jeweilige Schichtleitung immer erst den Ort des ausgelösten Brandmelders aufsucht, dort persönlich prüft ob tatsächlich ein Brand vorhanden ist und dann entscheidet ob eine Evakuierung durchgeführt wird oder nicht.

Die Betriebsleitung möchte die beschriebene gelebte Praxis nun in der Brandschutzordnung festschreiben und dieses Vorgehen somit offiziell machen.

Frage: Geht das?`

Ich sehe hier insbesondere Haftungsrisiken für den Fall dass die Schichtleitung einen Brand bei ihrer Prüfung übersieht und einen Alarm als Fehlalarm einstuft der doch ein echter Brand ist und in der Folge auch Menschenleben gefährdet sein können durch die dann verzögert eingeleitete Evakuierung.
Andernfalls, auch wenn direkt eine Evakuierung stattfindet, prüft ja die gleiche Schichtleitung ob es sich eventuell nur um einen Fehlalarm gehandelt hat und gibt das Gebäude wieder frei - wie gesagt, das gesamte Werk ist nicht bei der Feuerwehr aufgeschaltet.
Somit bleibt die Verantwortung ja eigentlich doch gleich, nur die Ablaufreihenfolge wäre eine andere.
Wobei man genauso argumentieren kann, dass im Falle eines echten Brandes durch die manuelle Fehlalarmprüfung vor Einleitung einer Evakuierung wertvolle Zeit verloren geht wodurch auch Menschenleben gefährdet werden können.

Das Ansinnen der Betriebsleitung immer erst zu prüfen ob tatsächlich ein Brand vorliegt bevor eine Evakuierung durchgeführt wird ist jedenfalls nachvollziehbar, da eine Evakuierung immer mit einem Abfahren der Anlagen verbunden ist und dabei ein erheblicher Produktionsausfall entsteht mit starken finanziellen Einbußen.

Also meine konkreten Fragen sind:
- Ist es möglich eine Fehlalarmprüfung vor Einleitung einer Evakuierung in der BSO festzuschreiben und aus welchen Vorschriften lässt sich ableiten dass dies möglich ist oder welche Vorschriften gibt es eventuell dagegen stehen?

Ich hoffe jemand von euch kann helfen und ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus.

Viele Grüße
Brandschützer :-)

clammer
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Re: Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Beitragvon clammer » Do 12.12.2024 9:09

Guten Tag,

eine Quelle wäre VDE 0833-2 bzw. VdS 2095 und dort die Ausführungen zur Betriebsart "PM" (personelle Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen).

Gruß
C. Lammer

Brandschützer
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Re: Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Beitragvon Brandschützer » Do 12.12.2024 23:49

clammer hat geschrieben:Guten Tag,

eine Quelle wäre VDE 0833-2 bzw. VdS 2095 und dort die Ausführungen zur Betriebsart "PM" (personelle Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen).

Gruß
C. Lammer


Hallo Herr Lammer,

haben Sie vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Ich war tatsächlich auch schon auf die VDE 0833-2 gestoßen, da mir die Norm jedoch nicht vorliegt, konnte ich noch nicht nachlesen ob dort wirklich die für mich passende Antwort zu finden ist. Mit Ihrem Hinweis weiß ich nun, dass ich dort richtig bin und werde mir die Norm beschaffen.

Nochmals vielen Dank & viele Grüße
Brandschützer

clammer
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Re: Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Beitragvon clammer » Fr 13.12.2024 9:02

Hinweis:
Die VDE kostet so um die 140,- €, die VdS-Richtlinie, in der die VDE enthalten ist, um die 130,- €

Gruß
C. Lammer

peter
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Re: Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Beitragvon peter » Mo 07.04.2025 13:56

Hallo Herr Lammer ,

es ist schön das man hier immer einen Rat bekommt, aber gleich eine VDE zu kaufen muss das immer gleich sein.

Wenn ich falsch liege sei mir verziehen bin neu als BSB.

Bin aber für alles offen was es an Infos gibt, habe schon einige umsetzen können.

Mit freundlichen Gruß

Peter

clammer
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Re: Prüfung ob Fehlalarm vor Einleitung Evakuierung

Beitragvon clammer » Mo 07.04.2025 14:18

Hallo Peter,

ein gewisses Handwerkszeug gehört nun mal zum Berufsbild. Wenn man diese Technischen Regelwerke nicht besitzt oder kein Abo* hat, kann man in diesem Fall zum Beispiel den Errichter oder den Fachplaner der BMA anfragen bzw. um Unterstützung bitten.

Ich kann und werde nicht in einem öffentlichen Forum gegen die Lizenzbedingungen, die mein Arbeitgeber eingegangen ist, verstoßen; dafür bitte ich um Verständnis.

Gruß
C. Lammer


[* z. B. VdS-Publikationen als elektronisches Regelwerk; in einigen Firmen sind auch (Teil-)Abos für Normen vorhanden.]