Brandschutz-Erstunterweisung bei Aushilfskräften?

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Markus Kafurke
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Brandschutz-Erstunterweisung bei Aushilfskräften?

Beitragvon Markus Kafurke » Fr 21.06.2024 9:00

Moin zusammen,

demnächst kommen in unserem Werk ein paar Aushilfskräfte, die wegen eines Großauftrages für ca. 2-6 Wochen im Unternehmen beschäftigt sind.

Ist es für diese nur kurzfristig beschäftigten Personen erforderlich, eine Brandschutz-Erstunterweisung durchzuführen?

Die Frage ist nicht, ob es sinnvoll ist! Das ist es ganz klar.

Es wird gerade seitens der involvierten Fachabteilungen argumentiert, dass diese Kräfte nie ohne eine fest angestellte Fachkraft arbeiten werden, sondern nur im Team. Und dann wären die fest Angestellten ja unterwiesen und könnten im Gefahrenfall die Aushilfskräfte "an die Hand nehmen".

Ich selbst habe damit Bauchschmerzen. Wenn es nach mir ginge, würde jede Person, die für mindestens eine Woche sich im Betrieb aufhält, eine Erstunterweisung von mir erhalten.
Meine Argumente:
  • Was, wenn die fest angestellte Fachkraft im Gefahrenfall auf Toilette, draußen rauchen oder in einer Besprechung ist?
  • Was, wenn der Fachkraft selbst etwas passiert?
  • ...

Ich habe für meine Erstunterweisungen eine Infomappe mit ein paar Dokumenten zusammengestellt.
Darin befinden sich u.A.:
  • Merkblatt "Notruf" mit den mit der Leitstelle in Abhängigkeit des Notfallortes vereinbarten Anfahrtspunkten für den Rettungsdienst
  • Merkblatt "Löschen von Entstehungsbränden", zugeschnitten auf unsere Firma
  • Merkblatt "Löschen von Personenbränden"

In der Erstunterweisung gehe ich mit den neuen Mitarbeitern mithilfe einer Folienpräsentation die o.g. Punkte durch und spiele unseren Räumungsalarm einmal ab, damit die "Neuen" wissen, dass beim Ertönen dieses Tons das Gebäude zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen ist.
Anschließend händige ich ihnen die Infomappe aus und lasse mir per Unterschrift bestätigen, dass sie an der Erstunterweisung teilgenommen haben und ihnen die Infomappe ausgehändigt wurde.

Würde es reichen, den Aushilfen bei den Formalitäten diese Info-Mappe durch die Personalabteilung auszuhändigen und sich die Übergabe quittieren zu lassen?

Wie handhabt Ihr das?

Danke für jede konstruktive Antwort!
Beste Grüße aus dem schönen Nordfriesland
Markus

THE
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Re: Brandschutz-Erstunterweisung bei Aushilfskräften?

Beitragvon THE » Mo 24.06.2024 7:35

Hallo,

egal ob die Aushilfskräfte vorübergehend festangestellt sind oder über einen ANÜV (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) als Zeitarbeiter kommen - sie müssen VOR Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden.

Die vorübergehend Festangestellten unterscheiden sich nicht von den regulären Beschäftigten, also greift hier §12 Abs.1 ArbSchG iVm §12 Abs.1 BetrSichV und DGUV Regel 100-001 Kap. 2.3.

Die Unterweisung der Zeitarbeitnehmer erschließt sich aus der DGUV Regel 115-801 Kap. 3.3 (auf S. 23 ist auch explizit das Verhalten in Notfällen u.a. Brandschutz und Erste Hilfe aufgeführt). Außerdem gilt §11 Abs.6 AÜG.

Die beschriebene Vorgehensweise mit Infomappe und Empfangsbestätigung finde ich gut. Ich mache es immer ganz gerne, dass ich am zweiten oder dritten Tag dann mal kurz vorbeischaue und ein paar Lernerfolgskontrollfragen stelle, um zu sehen, ob sie sich die Unterlagen wirklich angeschaut haben - wo ist die Sammelstelle, wie ist der Nebenfluchtweg, ....

Viel Erfolg und viele Grüße aus dem genausoschönen Frankenland,
Thomas

Markus Kafurke
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Re: Brandschutz-Erstunterweisung bei Aushilfskräften?

Beitragvon Markus Kafurke » Mo 24.06.2024 9:01

Moin Thomas,
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, die mich an der Stelle wirklich weiterbringt!
Ich werde das mal zusammenstellen und ins Unterweisungskonzept integrieren.

Leider wurde das bislang nicht konsequent so gehandhabt.
Aber das wird sich ändern.

Einen guten Wochenstart wünsche ich Dir

Viele Grüße
Markus
Beste Grüße aus dem schönen Nordfriesland
Markus