Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
neuwoges
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Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Beitragvon neuwoges » Di 22.11.2022 13:47

Hallo,

ich suche nach einem Regelwerk (Brand- bzw. Arbeitsschutz) wo expliziet beschrieben wird, in welchen Zeitabständen ein Gebäude - in diesem Fall ein Wohnhochhaus - von einem qualifizierten Brandschutzbeauftragten begangen werden muss. Die Musterrichlinie für Hochhäuser Mecklenburg Vorpommern macht dazu keine Aussagen. Vielleicht ja andere Bauordnungen ?
Die Wohnhochhäuser wurden ca. 1975 fertiggestellt und werden nach wie vor zu Wohnzwecken genutzt.
Derzeit führen wir Gefährdungsbeurteilungen durch, wollen Zeitabstände festlegen und stellen uns trotzdem die Frage, wo dazu Aussagen getroffen werden, bzw. auch Empfehlungen gegeben werden.

Freundliche Grüße H.Becker

THE
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Re: Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Beitragvon THE » Mi 23.11.2022 8:41

In der "Verordnung über die Brandverhütungsschau" von 2004 aus Mecklenburg-Vorpommern sind in §2 Abs.1 Hochhäuser explizit aufgeführt - mit Zeitabständen von höchstens drei Jahren zwischen den Brandverhütungsschauen:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... dSchVMVpP2

neuwoges
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Re: Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Beitragvon neuwoges » Mi 23.11.2022 18:39

vielen Dank.
Missverständnis: Ich meinte nicht die BVS durch die FW, sondern die Begehung durch den Beauftragten nach Musterrichtlinie HH, wo ein Brandschutzbeauftragter der zuständigen FW zu melden ist.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern
(Hochhausrichtlinie – HHRL M-V)∗

9.3.2 Der Eigentümer hat einen geeigneten und mit dem Hochhaus und dessen
technischen Einrichtungen vertrauten Brandschutzbeauftragten zu bestel-
len und der Brandschutzdienststelle zu benennen. Der Brandschutzbeauf-
tragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkon-
zeptes und der sich daraus ergebenden Anforderungen an den betriebli-
chen Brandschutz zu überwachen und dem Eigentümer festgestellte Män-
gel zu melden.

B Hujer
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Re: Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Beitragvon B Hujer » Do 24.11.2022 8:41

Hochhäuser in MV sind jetzt nicht mein Themengebiet, aber der Sachversicherer meines alten Arbeitgeber bestand darauf, dass regelmäßig für ihn einen Abstand von höchstens 3 Monaten beträgt.

neuwoges
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Re: Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Beitragvon neuwoges » Do 24.11.2022 11:17

ja, vielen Dank. Der Sachversicherer hat ja auch noch was zu sagen^^. Ich habe nachgeschaut. Er macht leider nur eine allgemeine Aussage dazu, so nach dem Motto: Halte dich an alle geltenden Vorschriften ...............

Es wird wohl auf eine Gefährdungsbeurteilung hinauslaufen. Ich habe das bei anderen Objekten so gehalten, dass ich anhand der Mängel und des allgemeinen Zustandes des Gebäuides festgelegt habe, wann das nächste mal eine Begehung zu erfolgen hat.

B Hujer
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Re: Regelwerk zur Häufigkeit Brandschutzbegehungen

Beitragvon B Hujer » Fr 25.11.2022 10:30

neuwoges hat geschrieben:Es wird wohl auf eine Gefährdungsbeurteilung hinauslaufen. Ich habe das bei anderen Objekten so gehalten, dass ich anhand der Mängel und des allgemeinen Zustandes des Gebäuides festgelegt habe, wann das nächste mal eine Begehung zu erfolgen hat.


Das hört sich nach einer guten Idee an. ;)