Sicherung von Möblierung in Rettungswegen
Sicherung von Möblierung in Rettungswegen
In einschlägigen bau- und arbeitsschutzrechlichen Vorschriften ist geregelt das die nutzbare Breite durch das Aufstellen von Möbel in keiner weise eingeschränkt werden darf. Wo finde ich einen Auszug das leicht verschiebbare Möbel, gegen Verrutschen zu sichern sind?
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Re: Sicherung von Möblierung in Rettungswegen
Hallo,
bei mir hat die zuständige Genehmigungsbehörde vorgeschrieben, dass die Sitzmöbel außerhalb des Fluchtweges in den Nischen fest mit dem Boden zu verschrauben sind.
Gruß
Norbert
bei mir hat die zuständige Genehmigungsbehörde vorgeschrieben, dass die Sitzmöbel außerhalb des Fluchtweges in den Nischen fest mit dem Boden zu verschrauben sind.
Gruß
Norbert