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Brandschutzvorschriften im Denkmal

Verfasst: Fr 19.01.2007 10:46
von 99880sport
Hallo, wir haben ein ehem. herzogl. Kammergut (Denkmal) 1698, im Moment sind wir dabei die Nutzung zu konkretisieren, dh. Konzepterstellung (Erlebnishof) Fördermittel EU (Leader plus), die wir schon zugesichert bekommen haben, priv. Kreditaufnahme etc.
Nun meine Frage: welche Ausnahmeregelungen bestehen bei einem denkmalgeschützten Gebäude in Hinsicht auf Brandschutz. Uns wurde von dem zuständigen Beamten gesagt, dass wir das gleich vergessen können, da wir mehr als 12 Gäste beherbergen, ist alles was Holz (Fenster, Dielen, Türen etc.) nicht zulässig! Diese Aussage war nur mündlich. Wir sind Restauratoren und haben das Objekt vor 8 Jahren aus Idealismusgründen erworben und denkmalgerecht wieder aufgebaut (Lehmwickeldecken, Lehmgefache, altes Baumaterial, Dielen, Holzschiebefenster etc.).
Man kann doch so ein Denkmal nicht total verunstalten (sogar Fenster sollen vernagelt werden)!
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Gruß
99880sport

Verfasst: Sa 17.02.2007 17:03
von Linse
Also, grundsätzlich handelt es sich dabei ja um eine Nutzungsänderung. Und daher trifft bei dem Gebäude dann auch nicht mehr wirklich der ansonsten üblicherweise angewandte Bestandsschutz.
Da es sich aber um ein Denkmal handelt (hoffe, so vom Denkmalamt bestätigt), könnte es da Abweichungen geben.
Am ehesten dürfte da wohl jemand vom Denkmalamt Bescheid wissen, wie das mit dem Bestandsschutz geregelt ist.
Was aber in jedem Fall sichergestellt sein muss, ist, dass keine Gefahr für Leib und Leben vom Gebäude ausgehen darf, und da können solche Vorhaben dann vielleicht unmöglich werden, so unschön dies auch sein mag. Und wie schon ein oder mehrere OLGs entschieden haben, zeigt auch ein seit langem ungefährdeter Bestand nicht, dass ein Gebäude sicher ist...
Dafür müssen dann schon Ingenieurmethoden herangezogen werden...

Was ich aber nicht ganz verstehen kann, ist diese "alles, was Holz ist, muss raus"-Regelung. Schließlich sind Holz-Tragwerke im Brandfall deutlich "angenehmer" als Tragwerke aus Stahl oder anderen ferritischen Stoffen...

Verfasst: Sa 17.02.2007 19:33
von Flamme1
Das ist eben so ein Fall in welchem man fachkundige, erfahrene und gewillte Personen auf beiden Seiten benötigt.
Hier geht es darum mit vertretbarem Aufwand Kompensationsmaßnahmen zu erarbeiten (z.B. auch elektronische).

Es geht hier um ein bestehendes Projekt, dass eben nicht so einfach mit den einschlägigen Vorschriften abgehandelt werden kann.

Der Kontakt zumDenkmalschutz ist wichtig, die kennen sicher vergleichbare Objekte und geeignete Brandschutzfachleute. Dadurch, dass erst jetzt darüber nachgedacht wird, wirds sicher teurer.
Und ohne Kompromisse wirds auch nicht gehen.

Vermutlich ist das so ein Beamter, dem man erst mal was Gutes tuen muß bevor er sich bewegt. Ein paar hilflose Tränen aus schönen Augen können Wunder wirken.

Holzfensterrahmen sind inzwischen brandschutztechnisch nicht mehr zu berücksichtigen. Für Holzteile sollte dieses Jahr ein sogar farbloser Hochleistungsbrandschutzbeschichtung (ca. F30 30-60)auf den Markt kommen. Info gibts bei Fraunhofer.Insti. Hr. Kruse 05312155 442

Auch der Informationsdienst Holz Düsseldorf hat einiges zu bieten.

Wäre schön, wenn Sie mich auch weiter über diesen Fall informieren würden, z.B. was als Kompensation vereinbart wurde usw.

Viel Erfolg!

Verfasst: Sa 17.02.2007 20:16
von Flamme1
Habe da nochwas gefunden:

"Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublick Deutschland" Hat 1997 ein Arbeitsblatt 13 zum Brandschutz in Baudenkmälern herausgegeben.

Am Ende ist noch ein Urteil des OVG Hamburgs von 96 zitiert:

Sinngemäß: Maßnahmen nur zur Optimierung des Brandschutzes dürfen nicht so einfach verlangt werden, sie müssen angemessen und notwendig sein. "wenn durch die Anpassung entschädigungslos in den legalen Bestand eingegriffen wird, sind an die Notwendigkeit der Maßnahme hohe Anforderungen zu stellen.

hier handelt es sich zwar nicht um einen legalen Bestand da Nutzungsänderung, aber die Tendenz ist klar.