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Richtlinien für Nutzung von Schulungsräumen

Verfasst: Mi 17.01.2007 13:44
von d.riethmueller
Hallo Kollegen,

gibt es Richtlinien oder Einschränkungen für die Nutzung von Schulungsräumen zur Erwachsenenbildung, bezüglich Fluchtmöglichkeiten, Anzahl der max. Teilnehmer, etc. in Büro- und Verwaltungsgebäuden?

Titel: Richtlinien für Nutzung von Schulungsräumen

Verfasst: Do 22.02.2007 16:41
von H.Uhl
Lieber Herr Riethmueller,
m. E. es ist im wesentlichen abhängig von der Teilnehmerzahl!
> 200 greift die Versammlungsstätten Verordnung (BayBO)!
Desweiteren ist dies in Abhängigkeit von "Art und Umfang" der Schulung (z.B. PC-Schulung / PE - Seminar / Dozentenvortrag etc.) zu Bewerten.
Jeder Verantwortliche für Schulungsmaßnahmen ist bestrebt die Räumlichkeiten "Großzügig und angenehm" zu wählen damit der "Lernerfolg" gewährleistet wird.
Der Planungsansatz für unsere Neubauten am Standort Unterföhring lag zwischen 2,5 m² und 3 m² je Teilnehmer (2,5 m² für den Schulungsbereich).
Bezüglich der Fluchtwege unterliegen die "normalen" Schulungsräume den Anforderungen von Büroräumen bzw. NE mit den Vorgaben über Personenanzahl / Tür - Flucht- und Rettungswegbreiten (BayBO/BGV).
Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Tel. 089 - 9900 - 8540
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Uhl