Garagenverordnung
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
In der Garagenverordnung (Ga VO) von Baden-Württemberg wird unter §15 "Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen" der Begriff "Arbeitsmaschinen" genannt. Demnach dürfen Kraftfahrzeuge in sonstigen Räumen (z.B. Produktionsbereichen) abgestellt werden, wenn es sich um Arbeitsmaschinen handelt.
Hier stellt sich nun die Frage, was im behördlichen Sinne unter dem Begriff "Arbeitsmaschinen" zu verstehen ist? Versteht man darunter, wie in den Garagenverordnungen von Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, oder sind auch andere Arbeitsmaschinen (z.B. Gabelstapler usw.) gemeint?
Vielleicht kann mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen.
Hier stellt sich nun die Frage, was im behördlichen Sinne unter dem Begriff "Arbeitsmaschinen" zu verstehen ist? Versteht man darunter, wie in den Garagenverordnungen von Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, oder sind auch andere Arbeitsmaschinen (z.B. Gabelstapler usw.) gemeint?
Vielleicht kann mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen.