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Treppen und RS-Tür Kombination im Fluchtweg
Verfasst: Do 26.10.2006 9:51
von A.Franke
Hallo Fachplaner,
wer kann mir Informationen zu folgendem Sachverhalt geben:
Es geht um eine RS-Tür, hinter der eine Rampe (ehemals zwei Stuffen) im Verlauf des Fluchtweges an gebracht ist, die Tür öffnet nicht in Richtung des Fluchtweges, da hinter der Tür die Rampe direkt ohne größeren Abstand folgt.
Aus dem gesunden Menschenverstand würde ich erst einmal behaupten die Anordnung ist nicht erlaubt, da die Rampe direkt vor bzw. hinter der Tür ist und der Arbeitsschutz hier schon einmal sehr eingeschränkt ist.
Welche Abstände müssten hier eingehalten werde?
Ist diese Anordnung erlaubt, wie sieht es mit Bestandsschutz aus, welche Gesetztestexte, Richtlinien, etc. sind hier gültig. Über genaue Textstellenangaben würde ich sehr mich freuen.
Tür im RW
Verfasst: Do 02.11.2006 10:37
von homueller
Hallo, eine Tür im RW muss sich von innen, mit einem Griff und leicht offnen lassen, lolange sich Beschäftigte (nicht mehr Personen) in der ArbStätt aufhalten. Soweit der Grundsatz!
Dass eine Tür nicht in Fluchtrichtung aufgeht ist meiner Ansicht nach zu tollerieren, wenn ein höherwertiges Schutzziel erfüllt wird.
Z.B. Eine Klassenraumtür zum Flur in einer Schule.
Geht diese in Fluchtrichtung auf, versperrt sie (auch wenn sie 180° öffnen kann) einen Teil des Fluchtweges für mehrere Personen. Dort würde ich, auch wegen der Anwesenheit einer Aufsichtsperson im Klassenraum. eine Öffnung in diesen tollerieren. Bei geringen Personenzahlen (max.3) ebenso.
Treppen im 1. RW sind ab einer Stufenanzahl von 3 Stufen im RW akzeptabel. Im Bestand kann man davon abweichen (Kompensation durch Si-Beleuchtung der Stufen, Kennzeichnung mit langnachleuchtetender Kennzeichnung der Stufen...).
Ein Podest nach der Tür ohne Treppe würde ich bestenfalls als 2. RW (Ersatz für die Rettung nüber Leitertechnik der FW) akzeptieren.
Allgemein kann man zu der Frage sagen: Zu wenig Angabeb, um genau darauf antworten zu können!
1. Nutzungsart, 2. Personenanzahl, 3. Gebäudehöhe
Aus meiner Erfahrung nutzen die besten Beschreibungen der äquivalenten Gewährleistung des Schutzzieles nichts, wenn der Brandschutzprüfer stur an seiner LBO hängt!
Mit freundlichen Grüßen
hm
Verfasst: Di 11.09.2007 19:56
von Huter
Treppen im 1. RW sind ab einer Stufenanzahl von 3 Stufen im RW akzeptabel.
Kann mir jemand eine Vorschrift oder Richtlinie nennen in der das steht?
Wo ist die breite von Fluchtwegen geregelt ?
ich habe nirgends was gefunden.
Macht es Sinn einen Fluchtweg 1,0 m breit zu machen wenn die folgende Tür nur 0,80m breit ist ?
Es handelt sich dabei um eine Produktionshalle in der sich max.10 Leute aufhalten.
MfG
Stefan Huter
Verfasst: Do 13.09.2007 23:45
von Logiker
Hallo,
siehe bspw. Musterbauordnung:
§ 36
Notwendige Flure, offene Gänge
(1)
1Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
2Notwendige Flure sind nicht
erforderlich
1. in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2. in sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen in Kellergeschossen,
3. innerhalb von Wohnungen oder innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m²,
4. innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m²; das gilt auch für Teile größerer Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer als 400 m² sind, Trennwände nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 haben und jeder Teil unabhängig von anderen Teilen Rettungswege nach § 33 Abs. 1 hat.
(2) 1Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. 2In den Fluren ist eine Folge von weniger als drei Stufen unzulässig.
Da steht es mit den Stufen !!!
Verfasst: Sa 15.09.2007 23:23
von Huter
Hallo Logiker,
Danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
MfG
Stefan huter