wer kann mir Informationen zu folgendem Sachverhalt geben:
Es geht um eine RS-Tür, hinter der eine Rampe (ehemals zwei Stuffen) im Verlauf des Fluchtweges an gebracht ist, die Tür öffnet nicht in Richtung des Fluchtweges, da hinter der Tür die Rampe direkt ohne größeren Abstand folgt.
Aus dem gesunden Menschenverstand würde ich erst einmal behaupten die Anordnung ist nicht erlaubt, da die Rampe direkt vor bzw. hinter der Tür ist und der Arbeitsschutz hier schon einmal sehr eingeschränkt ist.
Welche Abstände müssten hier eingehalten werde?

Ist diese Anordnung erlaubt, wie sieht es mit Bestandsschutz aus, welche Gesetztestexte, Richtlinien, etc. sind hier gültig. Über genaue Textstellenangaben würde ich sehr mich freuen.