Fahrkorbabschlusstüren von Aufzügen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
J._Schmidt

Fahrkorbabschlusstüren von Aufzügen

Beitragvon J._Schmidt » Di 15.07.2003 1:00

Wer kann mir bei o. g. Thema weiterhelfen ?

Die verschiedenen Türen werden nach DIN 1809X gebaut und sind vom IfBT zugelassen, das System Aufzugsschacht ist eigenständig (F90 Schacht). Ein Feuerüberschlag von einer Etage zur nächsten ist somit verhindert. Trotzdem verlangt die zuständige Brandschutzdirektion immer öfter eine zusätzliche rauchdichte Tür T30 / T90 vor dem eigentlichen Aufzug (Hintergrund Flughafen Düsseldorf). Wer hat mit solchen Problemen schon mal zu tun und hat Lösungsvorschläge ?

Gesendet von Jörg Schmidt 20.06.2001 08:58:00

Holger Nolte

Beitragvon Holger Nolte » Di 15.07.2003 1:00

Es gibt berechtigterweise solche Forderungen bei Aufzügen mit Durchlademöglichkeit (Türen vorn und hinten), um dann eine Schleusenfunktion zu erreichen.

MfG Holger Nolte

Gesendet von Holger Nolte 21.06.2001 16:48:34

Berthold

Beitragvon Berthold » Di 15.07.2003 1:00

Dieses Problem haben wir schon mehrfach gelöst mit unserem Produkt Fiberseal. Es handelt sich um einen Rauchschutzabschluss aus Glasfasergewebe in der Qualität `rauchdicht nach DIN 18095 Teil 3`. Die geringen Gewichte und Bauvolumina sind insbesondere in der Nachrüstung von Vorteil (siehe www.stoebich.de). Wir haben schon ettliche Projekte mit dieser Problematik gelöst.

Rufen Sie mich einfach an: 05321/570846

Gesendet von Rainer Berthold 10.09.2001 17:45:35

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Bei dem Thema geht es nicht um die Feuerübertragung innerhalb des Schachtes, sondern darum, daß Personen mit dem Fahrkorb in eine verrauchte Etage fahren und dort steckenbleiben. Durch den Rauch ist der Weg zum Treppenraum nicht erkennbar. In D´dorf hat sichgezeigt, daß der baul. Brandschutz in diesem Fall nicht in Ordnung war. Es macht daher Sinn, den Aufzug gegen den Flur zu trennen.
Teilweise kann auch die Lösung sein, eine "intelligente" Aufzugsteuerung einzusetzen, die dafür sorgt, daß der Fahrkorb die Etage, aus der Rauch gemeldet wird, generell nicht anfährt. Erfolgt z.B. eine Meldung aus dem EG fährt der Korb zum 1. OG oder durch bis zum UG. Aber .. es kommt auf den Einzelfall an. Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung

Hans-Werner Lerch

Gesendet von Hans-Werner Lerch 27.06.2001 22:49:15

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

"Es macht daher Sinn, den Aufzug gegen den Flur zu trennen."

Sinn macht im Brandschutz vieles, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Der Gesetzgeber schreibt aber nicht alles vor, was im Brandschutz Sinn macht. Da der Gesetzgeber aber einen Vorraum vor einem Aufzug außer in Hochhäusern nicht fordert, kann die Behörde - auch wenn es Sinn macht -
dieses nicht einfach aus einer persönlichen Meinung heraus durchsetzen
wollen.

MfG
Alexander Vonhof

PS: Es würde m. E. am meisten Sinn machen, Haushaltsrauchmelder in Wohnungen vorzuschreiben. Passiert aber auch nicht.


Gesendet von Alexander Vonhof 28.06.2001 10:25:43

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Das ist eigentlich das erste Mal, dass ich in allgemeiner Form von so einer Problematik höre. Es kommt wohl vor, dass nachträglich Vorräume mit T 30-Türen (T 90 in Hochhäusern)vor Aufzügen in Sonderbauten angeordnet werden, wenn es sich um ältere Aufzugsanlagen handelt und die Aufzugstüren
keiner Norm entsprechen. .

Letztendlich hilft bei neueren Anlagen aber eigentlich nur eine vernünftige Argumentation gegenüber der Baugenehmigungsbehörde..

Zum einen handelt es sich bei den genannen Normen um die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind zunächst bindend; wenn die Behörde höhere als die üblichen Forderungen stellt, sind diese IM EINZELFALL ZU BEGRÜNDEN. Der Bauherr kann dann gegen ungerechtfertigt erhobene Forderungen vorgehen. .

Zum anderen würden bei dem Einbau von Vorräumen vor Aufzügen höhere Forderungen gestellt als an andere vertikalen Verbindungen im Gebäude (Treppenräume, Schächte usw.). Außerdem verfügen Aufzugschächte auch über - wenn zugegeben sehr kleine - Rauchabzüge an möglichst hoher Stelle, so dass eindringender Rauch abgeführt wird.

Weiterhin ist in Düsseldorf niemand zu Schaden gekommen, weil ein Feuerüberschlag oder eine Rauchausbreitung über den Fahrschacht stattgefunden hat. Vielmehr waren die Aufzüge ja von rauchfreien in verrauchte Bereiche gefahren und steckten dann dort fest. In Düsseldorf hat
also das Sicherheitskonzept und nicht der bauliche Brandschutz versagt.

Es gibt sicherlich weitere Argumente, die gegen das grundsätzliche Errichten von Vorräumen sprechen. Allerdings kann die Forderung der Behörde auch - im Einzelfall - angemessen sein.

MfG
Alexander Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 21.06.2001 10:41:28