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Haustür abschließen?

Verfasst: Sa 26.08.2006 11:20
von Angela
Liebe Leser,

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien. Im Haus leben auch mehrere Kinder. Nun hat der Vermieter in einem Aushang verfügt, daß ab 22 Uhr die Haustür abgeschlossen sein muß. Besuch und Gäste haben somit nur noch mit Schlüssel oder in Begleitung eines Mieters die Möglichkeit das Haus zu verlassen.
Meine Frage: Ist das ein Verstoß gegen das Brandschutzgesetz oder eine Versperrung von Fluchtwegen?

Vielen Dank für die Mühe der Antwort.

Angela.

Verfasst: Sa 26.08.2006 15:41
von bkbrandschutz
Nein er darf diese Anordnung in Ausübung seines Hausrechtes treffen. Er verstösst nicht gegen Brandschutzgesetze.
Sie haben sicher Ihre Wohnungszugangstüre ebenfalls verschlossen.

Verfasst: Mo 28.08.2006 11:39
von Locke
Das wurde hier schon besprochen, die Türen dürfen nicht verschlossen werden:

http://www.brandschutzforum.net/viewtopic.php?t=359&highlight=haust%FCr

Besonders der letzte Post ist interessant.